Die Forschungstätigkeit des Instituts ist grundsätzlich allen wissenschaftlichen Fragestellungen des Berg- und Energierechts unter Einschluss benachbarter Disziplinen sowie der europäischen und internationalen Bezüge gewidmet. Stichwortartig lassen sich folgende Schwerpunktbereiche benennen:
- Atomrecht und -wirtschaft
- Bergrecht (national/europäisch/international)
- Energieabgaben und -steuern
- Energierecht (national/europäisch/international)
- Energiepolitik (national/europäisch/international)
- Energiewirtschaft
- Emissionshandel
- Erneuerbare Energien
- Öffentliche, insbesondere kommunale Unternehmen; Recht der Kommunalwirtschaft
- Rechtliche Begleitung unterirdischer Bau- bzw. Pilotprojekte
- Regulierung öffentlicher Infrastrukturen, speziell in Energiemärkten
- Umweltrecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
- Vergaberecht, soweit energiewirtschaftlich von Belang
- Versorgungssicherheit in Deutschland, Europa und international
- (Recht der) Wasserwirtschaft
- (Leitungs-) Wegerecht
- Wettbewerbsrecht (Energiekartellrecht) und öffentliche Beihilfen
- Recht der Daseinsvorsorge