GD 2/137
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Philipp Overkamp studierte Rechtswissenschaft an der Universität Münster und war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Michael Fehling an der Bucerius Law School sowie Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Er wurde mit einer wirtschaftsverfassungsrechtlichen Arbeit zu ökonomischen Anreizinstrumenten im Stromsektor promoviert.
Nach dem Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht in den Dezernaten von Gabriele Britz und Martin Eifert, Rechtsanwalt bei Posser Spieth Wolfers Partners in Berlin und bei Chatham Partners in Hamburg sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes bei Nikolaus Marsch.
Seit 2026 ist er Juniorprofessor für Öffentliches Recht und Energierecht (W1 TT W3) an der Ruhr-Universität Bochum und geschäftsführender Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht.
Philipp Overkamp ist Lehrbeauftragter der Bucerius Law School und der Leuphana Universität Lüneburg. Sein Habilitationsprojekt wird von Gabriele Britz (Goethe-Universität Frankfurt a.M.) betreut.
Seine Forschungsschwerpunkte sind: