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Rechtsfragen der Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen

Als Abschluss des Drittmittelprojekts „Rechtsfragen der Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen durch nationale Strafgerichte in Serbien und Bosnien und Herzegowina; mit Schwerpunkt auf Fragen der individuellen strafrechtlichen Verantwortung für Verbrechen und der Strafzumessung“ ist am 02.07.2020 die Printfassung der Forschungsergebnisse im Cuvillier-Verlag veröffentlicht worden.[1] Kern der Projekts war die Übersetzung und Analyse ausgewählter Verfahren vor dem Gericht Bosnien und Herzegowina (Gericht BiH) und dem Bezirksgericht Belgrad. Das Gericht BiH ist in Bosnien und Herzegowina eine der zentralen Instanzen für die Aburteilung von Völkerrechtsverbrechen aus dem Jugoslawienkrieg unter Anwendung des nationalen Völkerstrafrechts. Zwar standen und stehen vor den Regionalgerichten hunderte weiterer Verfahren wegen Völkerrechtsverbrechen zur Aburteilung, Verfahren vor anderen lokalen Strafgerichten Bosniens und Herzegowinas oder in der Republik Srpska und im Distrikt Brčko wurden aber nicht in den Blick genommen, da sie zumeist keine Konstellationen kollektiver Gewalt behandeln und damit für den Fokus des Projekts auf Sonderformen völkerstrafrechtlicher Verantwortung und Strafzumessung bei kollektivem Verbrechensgeschehen uninteressant sind.   

Der textliche Umfang des gesamten Projekts umfasst mehrere tausend Seiten. Die Originalurteile wurden – teils vollständig, teils in Ausschnitten – übersetzt. Zu jedem Verfahren wurde eine separate Analyse erstellt, in dem die Anklage, der Gang des Verfahrens sowie der Inhalt des Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht dargestellt und kritisch hinterfragt werden. Angesichts der Komplexität der Tatsachen- und Rechtslage wurden ferner ergänzende Dokumente erstellt, die den historischen Hintergrund und die besonderen völkerstrafrechtlichen Beteiligungsmodalitäten aus der Rechtsprechung des Jugoslawientribunals in Den Haag ausführlich darstellen.

 

Das auf den nachfolgenden Seiten enthaltene Online-Archiv bildet sämtliche Etappen der  Forschungsarbeit aus den letzten Jahren ab, in Ergänzung zur oben genannten Printveröffentlichung der zentralen Forschungsergebnisse.

 

[1] https://cuvillier.de/de/shop/publications/8253-rechtsfragen-der-aufarbeitung-schwerster-volkerrechtsverbrechen-durch-nationale-strafgerichte-in-serbien-und-bosnien-und-herzegowina.

Einführung in das Projekt

Bei der Auswahl der Verfahren lag das Hauptaugenmerk auf Sonderkonstellationen der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit, insbesondere auf Formen kollektiver Täterschaft und wie diese in den untersuchten Urteilen abgebildet werden. Mit diesem Fokus wurden 12 Verfahren des Gerichts Bosnien Herzegowina (Gericht BiH) und ein Strafverfahren des Bezirksgerichts Belgrad ausgewählt.

Zur Abbildung kollektiver Tatbegehung bei Völkerrechtsverbrechen stehen dem Gericht BiH verschiedene rechtliche Zurechnungsmechanismen zur Verfügung, darunter überkommene Formen der Täterschaft und Teilnahme, aber auch besondere völkerstrafrechtliche Zurechnungsmodalitäten wie joint criminal enterprise und command responsibility. Diese vielfältigen Möglichkeiten strafrechtlicher Zurechnung machen es besonders interessant zu untersuchen, wie bzw. inwieweit das Gericht BiH die völkerrechtlichen Zurechnungsmodalitäten aus der Rechtsprechung des Jugoslawientribunals in Den Haag in seine eigene integriert hat.

Neben diesem Hauptaugenmerk auf den Formen der Verantwortungszurechnung, wurde in den ausgewählten Fällen weiterhin in den Blick genommen, wie die Täter faktisch zusammen agierten und welche Bedingungen in diesem kollektiven Zusammenwirken die Begehung einer besonders großen Zahl von Völkerrechtsverbrechen begünstigten. Als Täter agierten im Übrigen zwar hauptsächlich Soldaten und Polizisten, aber auch Personen, die außerhalb von formellen Hierarchien als lose Zusammenschlüsse von Paramilitärs die Bevölkerung „auf eigene Faust“ terrorisierten (vgl. Kapitel D.XI.).

Die analysierten Fälle befassen sich mit kriminologisch höchst unterschiedlichen Szenarien. Deswegen konnte nicht für alle Verfahren dasselbe „Analyseraster“ genutzt werden. Dennoch stellten sich in allen Verfahren die folgenden Fragen:

    Wie kann man Personen aus höheren Hierarchieebenen, die nicht unmittelbar selbst am Tatgeschehen beteiligt waren, für die Förderung dieser Verbrechen oder das Schaffen eines Klimas der Gewalt zur Verantwortung ziehen?
    Inwieweit waren die lokalen militärischen Leitungsebenen und die zivilen Krisenstäbe im ehemaligen Jugoslawien für Völkerrechtsverbrechen mit verantwortlich?
    Wie begegnen die aburteilenden Gerichte dem Umstand, dass viele der auf oberster ziviler oder militärischer Ebene angeordneten Verfolgungsmaßnahmen unter dem damaligen Kriegsrecht an sich „legal“ schienen, die Opfer aber gegen die dann stattfindenden Angriffe aufgrund des (vorhersehbaren) Versagens sonstiger zur Verfügung stehender staatlicher Schutzmechanismen de facto schutzlos stellten?
    Wie bewerten die Gerichte das Maß des individuellen Beteiligungsunrecht im Rahmen der Strafzumessung?

Zu dieser letzten Frage, der Frage der Strafzumessung, hat die Untersuchung leider wenig Brauchbares ergeben, denn viele Urteile enthalten keine besonders vertiefte Strafzumessungsbegründung. Und nicht nur das, die strafmildernden und strafschärfenden Faktoren werden von Urteil zu Urteil anders gehandhabt. Eine systematisierende Darstellung der Strafzumessungspraxis des Gerichts BiH konnte angesichts dieser unsystematischen Vorgaben nicht geleistet werden. Auch ergab die Untersuchung erste Verdachtsmomente, dass gegen Serben und Kroaten in den Urteilen massivere Vorwürfe erhoben werden als gegen Muslime. Nachdem das Projekt aber die Anklagestrategien der Staatsanwaltschaft für Bosnien und Herzegowina nicht vertieft beobachten konnte (Anklageschriften werden nicht veröffentlicht), bleibt es insoweit nur bei der Sammlung erster Indizien für einen Anklage-bias zugunsten muslimischer Angeklagter.