NACH OBEN

Der Studiendekan verantwortet innerhalb die Angelegenheiten von Studium und Lehre. Er setzt sich dafür ein, dass die Studierenden der Juristischen Fakultät hervorragende Studienbedingungen vorfinden und ihr Studium auf hohem wissenschaftlichem Niveau absolvieren können. Grundlage seiner Tätigkeit ist insbesondere § 27 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW).

Zu seinen Aufgaben gehört die strategische und organisatorische Weiterentwicklung des Studienangebots. Gemeinsam mit den Lehrenden, den Gremien der Fakultät und der Universitätsverwaltung sorgt er dafür, dass das Lehrangebot den gesetzlichen Vorgaben, den wissenschaftlichen Entwicklungen und den Anforderungen der juristischen Berufspraxis entspricht.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherung und Weiterentwicklung der Lehrqualität. Der Studiendekan begleitet die Evaluation von Lehrveranstaltungen, initiiert Maßnahmen zur Verbesserung von Studium und Lehre und fördert innovative Lehr- und Prüfungsformate. Ziel ist es, die Qualität der juristischen Ausbildung kontinuierlich weiterzuentwickeln und den Studierenden bestmögliche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium und den späteren Berufseinstieg zu bieten.

Darüber hinaus wirkt der Studiendekan an der Erstellung und Fortentwicklung der Studien- und Prüfungsordnung sowie an der Einführung neuer Studienangebote mit. Er begleitet Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren und arbeitet eng mit den zuständigen Fakultätsgremien, der Fachschaft sowie den zentralen Einrichtungen der Ruhr-Universität Bochum zusammen.

Als Mitglied des Dekanats gestaltet der Studiendekan die strategische Entwicklung der Juristischen Fakultät aktiv mit. Gemeinsam mit dem Dekan, dem Prodekan und der Geschäftsführung trägt er dazu bei, Studium und Lehre zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und die Juristische Fakultät als leistungsstarken und attraktiven Studienstandort zu stärken.

Lehrstuhl Prof. Dr. Markus Kaltenborn