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Tagesordnungen, Beschlüsse und Protokolle des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät

Der Fakultätsrat ist ein zentrales Organ der akademischen Selbstverwaltung der Juristischen Fakultät. Er entscheidet über die Angelegenheiten der Fakultät, soweit nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder einer anderen Stelle vorgesehen ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Beschlüsse zur Organisation von Forschung, Lehre und Studium sowie über die Ordnungen der Fakultät.

Im Fakultätsrat wirken gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden zusammen. Die Dekanin oder der Dekan führt den Vorsitz und gehört dem Fakultätsrat ebenso wie die Prodekanin oder der Prodekan ohne Stimmrecht an.

Der Fakultätsrat wird regelmäßig einberufen. In Fragen der Lehre und des Studiums wird er vom Studienbeirat unterstützt, insbesondere bei der Einführung oder Änderung von Prüfungsordnungen.

Die Sitzungen sind grundsätzlich hochschulöffentlich. Personalangelegenheiten, Prüfungssachen und Habilitationsleistungen werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Wahlen gelten nach der Fakultätsordnung nicht als Personalentscheidungen.

Grundlagen der Tätigkeit sind das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, die Verfassung der Ruhr-Universität Bochum und die Fakultätsordnung der Juristischen Fakultät vom 13. Januar 2025.