05.11.2026
© Landgericht Hagen
Praktische Studienzeit im Landgerichtsbezirk Hagen in der Zeit vom 15.02.-28.03.2027
Auch in der kommenden vorlesungsfreien Zeit bietet das Landgericht Hagen wieder Rechtspflegepraktika für Studierende der Rechtswissenschaft an.
Für den folgenden Zeitraum (15.02.2027 bis 28.03.2027) können Sie sich bereits jetzt bewerben
Für eine erfolgreiche Absolvierung des Praktikums ist es nicht notwendig, jeden Werktag in Präsenz in Hagen zu verbringen.
Für die Anmeldung zur praktischen Studienzeit senden Sie bitte das Anmeldeformular mit einer aktuellen Studienbescheinigung per E-Mail an verwaltung@lg-hagen.nrw.de .
Anmeldeschluss ist der 11.12.2026. Anmeldungen, die die oben genannten Angaben nicht enthalten bzw. denen eine aktuelle Studienbescheinigung nicht beigefügt ist, können leider grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Studierenden, die einen Teilnehmerplatz erhalten, werden per E-Mail bis spätestens zum 15.01.2027 benachrichtigt.
Praktikumsplätze stehen leider nicht in unbegrenzter Anzahl zur Verfügung. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze übersteigen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. In einem solchen Fall behält der Präsident des Landgerichts es sich vor, die Anmeldung bereits vor dem 11.12.2026 zu schließen.
Weitergehende Fragen beantwortet Herr Richter am Landgericht Höhm.
© Landgericht Hagen
Praktische Studienzeit im Landgerichtsbezirk Hagen in der Zeit vom 15.02.-28.03.2027
Auch in der kommenden vorlesungsfreien Zeit bietet das Landgericht Hagen wieder Rechtspflegepraktika für Studierende der Rechtswissenschaft an.
Für den folgenden Zeitraum (15.02.2027 bis 28.03.2027) können Sie sich bereits jetzt bewerben
Für eine erfolgreiche Absolvierung des Praktikums ist es nicht notwendig, jeden Werktag in Präsenz in Hagen zu verbringen.
Für die Anmeldung zur praktischen Studienzeit senden Sie bitte das Anmeldeformular mit einer aktuellen Studienbescheinigung per E-Mail an verwaltung@lg-hagen.nrw.de .
Anmeldeschluss ist der 11.12.2026. Anmeldungen, die die oben genannten Angaben nicht enthalten bzw. denen eine aktuelle Studienbescheinigung nicht beigefügt ist, können leider grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Studierenden, die einen Teilnehmerplatz erhalten, werden per E-Mail bis spätestens zum 15.01.2027 benachrichtigt.
Praktikumsplätze stehen leider nicht in unbegrenzter Anzahl zur Verfügung. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze übersteigen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. In einem solchen Fall behält der Präsident des Landgerichts es sich vor, die Anmeldung bereits vor dem 11.12.2026 zu schließen.
Weitergehende Fragen beantwortet Herr Richter am Landgericht Höhm.