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Das Hauptstudium Rechtswissenschaft (erste Prüfung)

Das in der Regel fünfsemestrige Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung. Es bereitet auf die staatliche Pflichtfachprüfung vor.

  • Vertiefung der Pflichtfächer und Erwerb der nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW erforderlichen Voraussetzungen: im Rahmen des Hauptstudium haben Sie die Möglichkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erforderlichen Zulassungsvoraussetzen zu erwerben:
    • Die Aufsichtsarbeiten können in den Klausurenkursen für Fortgeschrittene angefertigt werden
    • Die häuslichen Arbeiten können im Rahmen von Lehrveranstaltungen angefertigt werden, die im Vorlesungsverzeichnis mit dem Zusatz „mit integrierter Hausarbeit“ gekennzeichnet sind. Als vierte häusliche Arbeit  ist entweder eine weitere integrierte Hausarbeit  oder eine häusliche Arbeit aus einer anderen Lehrveranstaltung, die entsprechend gekennzeichnet ist, erfolgreich anzufertigen.

 

  • Das Schwerpunktbereichsstudium: das in der Regel zweisemestrige Schwerpunktbereichsstudium dient der Erweiterung und Vertiefung über die Pflichtfächer der staatlichen Prüfung hinaus in einem der Schwerpunktbereiche und soll insbesondere die Fähigkeit zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten vermitteln.

Im Rahmen der Klausurenkurse für Fortgeschrittene können Sie Aufsichtsarbeiten (vgl. §§ 33, 35 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023) schreiben.

Es bestehen Zulassungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 3 StuPrO 2023: 

Voraussetzung ist ein freier, nicht verwendeter, Grundlagenschein i. S. d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023 und zudem:

  • für den Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht: die im Pflichtfach Bürgerliches Recht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und drei Zulassungstestate gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. a) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. a) SPO 2023, soweit diese nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurden
  •  für den Klausurenkurs im Öffentlichen Recht: die im Pflichtfach Öffentliches Recht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und zwei Zulassungstestate gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. c) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. c) SPO 2023, soweit diese nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurden
  • für den Klausurenkurs im Strafrecht: die im Pflichtfach Strafrecht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und ein Zulassungstestat gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. b) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. b) SPO 2023, soweit dieses nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurde.

Die Aufsichtsarbeiten sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung. 

 

Damit Sie sich in eCampus zu den Aufsichtsarbeiten anmelden können, ist eine Modularisierung erforderlich: 

 Sie müssen zunächst die Module

  • Testate Bürgerliches Recht / Strafrecht / Öffentliches Recht Zulassung Aufsichtsarbeiten (je nach Klausurenkurs) und
  • Grundlagentestat Zulassung Aufsichtsarbeiten

abschließen und die Modulnote (es wird lediglich ein „bestanden“ ausgewiesen) berechnen.

Die jeweilige Zwischenprüfungsklausur (bzw. die Zwischenprüfung für Studierende unter der SPO 2023, die die Zwischenprüfung bereits vollständig unter der SPO 2011 bestanden und modularisiert haben) wird von eCampus automatisch erkannt, eine weitere Modularisierung ist hier also nicht erforderlich (schadet aber auch nicht!).