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Aus dem Pflichtfach im Bürgerlichen Recht werden in der Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I - BGB Allgemeiner Teil (wird jedes Semester angeboten) v. a. folgende Themen behandelt: die Vorlesung vermittelt die grundlegenden Strukturen und Rechtsinstitute des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bildet das Fundament der gesamten zivilrechtlichen Ausbildung. Die hier behandelten Vorschriften finden nicht nur im Schuldrecht, sondern ebenso im Sachen-, Familien- und Erbrecht sowie in zahlreichen weiteren Bereichen des Privatrechts Anwendung.

Im Mittelpunkt stehen die allgemeinen Voraussetzungen wirksamer Rechtsgeschäfte. Behandelt werden insbesondere die Geschäftsfähigkeit, die Willenserklärung, der Vertragsschluss sowie die Anfechtung. Weitere Schwerpunkte bilden die Stellvertretung und Vollmacht, die Einwilligung und Genehmigung, Bedingung und Befristung sowie die Verjährung. Anhand dieser Rechtsinstitute werden die Grundlagen für die rechtliche Gestaltung und Beurteilung privatrechtlicher Sachverhalte vermittelt.

Die Vorlesung führt zudem in die juristische Methodenlehre des Zivilrechts ein und vermittelt das Handwerkszeug für die systematische Prüfung zivilrechtlicher Fälle. Sie schafft damit die unverzichtbare Grundlage für das Verständnis aller weiteren Vorlesungen im Bürgerlichen Recht und bildet einen zentralen Bestandteil der juristischen Pflichtfachausbildung.

Vorlesung im Wintersemester 2026/2027 (Prof. Dr. K. Riesenhuber)

Aus dem Pflichtfach im Bürgerlichen Recht werden in der Vorlesung Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II - Schuldrecht Allgemeiner Teil (wird jedes Semeser angeboten) v. a. folgende Themen behandelt: die Vorlesung  vermittelt die grundlegenden Prinzipien des allgemeinen Schuldrechts und bildet damit die Grundlage für das gesamte Vertragsrecht sowie zahlreiche weitere Bereiche des Zivilrechts. Die behandelten Vorschriften gelten für nahezu alle Schuldverhältnisse und sind daher für das Verständnis des Bürgerlichen Rechts von zentraler Bedeutung.

Im Mittelpunkt stehen die Entstehung, der Inhalt und die Beendigung von Schuldverhältnissen sowie die Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern. Behandelt werden insbesondere die Verpflichtung zur Leistung, Leistungsstörungen wie Unmöglichkeit und Verzug, Schadensersatz- und Rücktrittsrechte, die Einbeziehung und Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie die Besonderheiten gegenseitiger Verträge, des Verbraucherschutzes und solcher Verträge über digitale Produkte. Darüber hinaus werden das Erlöschen von Schuldverhältnissen durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung oder Erlass, die Abtretung von Forderungen, die Schuldübernahme sowie die Rechtsbeziehungen bei einer Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern behandelt.

Die Vorlesung vermittelt das methodische Fundament für die Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle und schafft das notwendige Verständnis für das Leistungsstörungsrecht sowie die besonderen Vertragstypen des Schuldrechts. Sie befähigt die Studierenden, schuldrechtliche Ansprüche systematisch zu prüfen. 

Vorlesung im Wintersemester 2026/2027 (Prof. Dr. F. Klinck)

Aus dem Pflichtfach im Bürgerlichen Recht werden in den Vorlesungen Schuldrecht Besonderer Teil I / II v. a. folgende Themen behandelt: 

Schuldrecht Besonderer Teil I - Vertragliche Schuldverhältnisse (immer im Wintersemester): 

Die Vorlesung behandelt die besonderen Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und deren Bedeutung für den privaten und wirtschaftlichen Rechtsverkehr. Aufbauend auf den Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts werden die gesetzlichen Regelungen zu den wichtigsten Verträgen sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vermittelt.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere das Kaufrecht einschließlich der kaufrechtlichen Gewährleistung und des Verbrauchsgüterkaufs, das Darlehensrecht, die Schenkung, das Miet- und Pachtrecht, die Leihe, der Dienstvertrag, das Werkvertragsrecht, der Maklervertrag sowie der Auftrag und der Geschäftsbesorgungsvertrag. Anhand dieser Vertragstypen werden typische Leistungsstörungen, Gewährleistungsrechte und vertragliche Ansprüche systematisch erarbeitet und anhand praxisnaher Fallgestaltungen vertieft.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige Verständnis für die rechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der wichtigsten Vertragstypen des täglichen Lebens und des Wirtschaftsverkehrs. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, vertragliche Ansprüche methodisch zu prüfen, unterschiedliche Vertragsarten voneinander abzugrenzen und zivilrechtliche Fallkonstellationen sicher zu lösen.

Schuldrecht Besonderer Teil II - Gesetzliche Schuldverhältnisse (immer im Sommersemester): 

Die Vorlesung behandelt diejenigen Schuldverhältnisse, die nicht durch einen Vertrag, sondern unmittelbar kraft Gesetzes entstehen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und systematischen Zusammenhänge der wichtigsten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie ausgewählter haftungsrechtlicher Nebengesetze.

Schwerpunkte der Vorlesung sind die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Bereicherungsrecht und das Deliktsrecht. Darüber hinaus werden die Bürgschaft, der Vergleich, das Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, die Anweisung sowie weitere besondere gesetzliche Schuldverhältnisse behandelt. Ergänzend werden die wesentlichen Grundzüge der Gefährdungshaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz sowie des Produkthaftungsrechts vermittelt.

Die Vorlesung befähigt die Studierenden, gesetzliche Ansprüche systematisch zu erkennen, voneinander abzugrenzen und in komplexen Fallgestaltungen sachgerecht anzuwenden. Zugleich vermittelt sie ein vertieftes Verständnis für den Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen und die zivilrechtliche Haftung bei der Verletzung von Rechtsgütern.

Vorlesung im Wintersemester 2026/2027 (Prof. Dr. A. Lohse)

Aus dem Pflichtfach im Bürgerlichen Recht werden in den Vorlesungen Sachenrecht I / II v. a. folgende Themen behandelt: 

Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht (immer im Wintersemester): 

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen und die zentralen Vorschriften des Rechts an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Eigentum und Besitz sowie die Regeln über den Erwerb, den Verlust und den Schutz des Eigentums an beweglichen Sachen. Behandelt werden insbesondere der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb einschließlich des gutgläubigen Erwerbs, der Eigentumserwerb kraft Gesetzes, der Besitzschutz sowie die Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Darüber hinaus werden die wichtigsten Mobiliarsicherungsrechte, insbesondere Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung, als zentrale Instrumente der Kreditsicherung im Wirtschaftsverkehr vermittelt.

Die Vorlesung verdeutlicht die grundlegenden Prinzipien des Sachenrechts, insbesondere das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie den Publizitäts- und Spezialitätsgrundsatz. Sie befähigt die Studierenden, sachenrechtliche Fallgestaltungen systematisch zu lösen und die Verzahnung des Sachenrechts mit dem Schuldrecht zu verstehen.

 

Sachenrecht II - Immobiliarsachenrecht (immer im Sommersemester): 

Die Vorlesung behandelt die sachenrechtlichen Vorschriften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung, Übertragung, Belastung und der Schutz dinglicher Rechte an Grundstücken sowie die Bedeutung des Grundbuchs für den Grundstücksverkehr. Behandelt werden insbesondere der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an Grundstücken, die Auflassung und Eintragung im Grundbuch, der gutgläubige Erwerb, die Berichtigung des Grundbuchs sowie die Ansprüche aus dem Grundstückseigentum. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die wichtigsten Grundstückssicherungsrechte, insbesondere Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld, die für die Finanzierung von Immobilien und die Kreditsicherung von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus werden die wesentlichen Grundzüge des gesetzlichen Nachbarrechts sowie ausgewählte beschränkte dingliche Rechte behandelt.

Die Vorlesung vermittelt die grundlegenden Prinzipien des Immobiliarsachenrechts und das Zusammenspiel von materiellem Sachenrecht und Grundbuchrecht. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, sachenrechtliche Fragestellungen im Grundstücksrecht systematisch zu bearbeiten und die rechtlichen Zusammenhänge des Immobilienverkehrs sicher zu erfassen.

Vorlesung im Wintersemester 2026/2027 (Prof. Dr. M. Fehrenbach)