Letzte Änderung: 19. August 2021

Corona!

Öffnungszeiten und geänderte Zugangsbedingungen im ZRS ab dem 21.08.2021

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch von 8.00 bis 22.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 11.45 Uhr

Samstag von 8.00 bis 17.00 Uhr

 

Studierende der juristischen Fakultät der RUB können sich während der Öffnungszeiten  über das Buchungssystem einen Arbeitsplatz buchen. Ab dem 21.8.2021 stehen 290 Arbeitsplätze zur Verfügung.

Da der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen durch die Erweiterung der Arbeitsplatzanzahl nicht mehr gewahrt werden kann, ist der Nachweis der vollständigen Coronaschutzimpfung, der Genesung oder eines negativen Bürgertests erforderlich.

Samstags öffnet das ZRS in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr für alle Nutzerinnen und Nutzer der Ruhr-Universität. Externe Doktorand*innen haben die Möglichkeit, sich einen Arbeitsplatz zu reservieren, Angehörigen der Juristischen Fakultät steht das Platzbuchungssystem zur Verfügung.

An allen Öffnungstagen des ZRS ist der Zugang für wissenschaftlich arbeitendes Personal der juristischen Fakultät zu Recherchezwecken gestattet. Die Reservierungsmöglichkeit eines Arbeitsplatzes für Wissenschaftler*innen entfällt. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin Pflicht. Gleiches gilt für die Abstandsregeln.

Weitere und wichtige Informationen zu den Nutzungsbedingungen für Studierende der Fakultät lesen Sie hier.  Der Scanservice bleibt weiterhin bestehen.

Ausnahmen können aufgrund der aktuellen Situation nicht gewährt werden, die Gruppen- und Arbeitsräume sind derzeit weiterhin gesperrt.

Alle aktuellen Hinweise finden Sie auf diesen Webseiten. Die Zutrittsbedingungen können sich jederzeit in Abhängigkeit von den Entscheidungen des Bundes, des Landes NRW, der Stadt Bochum und der Universitätsleitung ändern. Eine Schließung des ZRS ist jederzeit möglich. Den Anweisungen der ZRS Mitarbeiter*innen ist immer Folge zu leisten.