

Allgemeine Fristen und Termine; Informationen zum Prüfungsrücktritt etc.
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Sie finden sämtliche Fristen auf der Seite des Studierendensekretariats: Fristen
Für die Klausuren des Grundstudiums gilt, dass die Termine grundsätzlich in der letzten Vorlesungswoche und der ersten vorlesungsfreien Woche stattfinden, wobei die maximal möglichen Samstage mit eingeschlossen werden, also der Samstag vor und am Schluss der letzten Vorlesungswoche und der Samstag am Schluss der ersten vorlesungsfreien Woche.
Die Anmeldungen zu den Klausuren in eCampus beginnen, wenn alle Klausurergebnisse des Vorsemesters im eCampus bekanntgegeben worden sind und die Besprechungen dazu stattgefunden haben.
Die Anmeldungen enden zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die Abmeldungen enden eine Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin.
Die integrierten Hausarbeiten des Grundstudiums beginnen nach dem Ende der SPB-Examensseminararbeiten in der vorlesungsfreien Zeit und enden in etwa in der letzten Woche des jeweiligen Semesters oder spätestens in der ersten Woche der Vorlesungszeit des folgenden Semesters. Der genaue Termin richtet sich nach den Gegebenheiten wie Feiertagen, Ausgabemöglichkeit des Themas und Abgabemöglichkeit bei den Lehrstühlen.
Die Bearbeitungszeit beträgt grundsätzlich vier Wochen.
Die Anmeldungen zu den Hausarbeiten in eCampus beginnen, wenn alle Hausarbeitsergebnisse des Vorsemesters im eCampus eingestellt sind und die Besprechungen dazu stattgefunden haben.
Die Anmeldungen enden vier Wochen vor dem jeweiligen Endtermin der Hausarbeitszeit um 23:59:00 Uhr.
Die Abmeldungen enden eine Woche vor dem jeweiligen Endtermin der Hausarbeitszeit um 23:59:00 Uhr.
Die Vorlesungsabschlussklausuren der Schwerpunktbereiche werden nach aller Möglichkeit in der letzten Vorlesungswoche einschließlich des Samstags terminiert, Ausnahmen entstehen u.a. durch eine zu hohe Zahl von möglichen Klausuren, da nur eine Klausur pro Schwerpunktbereich und Tag geschrieben werden darf. In diesen Fällen werden Klausurtermine auch in die vorletzte Vorlesungswoche gelegt, damit sich diese nicht mit den SPB-Examensseminararbeiten überschneiden.
Die SPB-Examensseminararbeiten beginnen direkt in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit; die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.
Probeklausuren Grundstudium
Semesterabschluss-klausuren (mit An- und Abmeldefristen)
Abmeldung von Prüfungen wegen nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit)
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!
Bekanntgabe der Noten:
Die Lehrstühle regeln die Bekanntgabe der Noten in eCampus eigenständig und legen den Bekantgabezeitpunkt / Veröffentlichungstermin fest. Sehen Sie daher von Anfragen im Prüfungsamt ab und wenden Sie sich ggf. direkt an den Lehrstuhl.
Rückgabe der Klausuren:
Ihre Klausuren werden nach der Anfertigung digitalisiert und digital korrigiert. Sie erhalten Ihre digitale Korrektur über den Moodle-Kurs zur Lehrveranstaltung, dort unter dem Punkt "Klausurrückgabe".
Für die Rückgabe der Klausuren sind die Lehrstühle verantwortlich. Den Zeitpunkt der Rückgabe bestimmen die Lehrstühle. Sehen Sie bitte von Anfragen im Prüfungsamt ab und wenden Sie sich ggf. direkt an den Lehrstuhl.
Ferienhausarbeiten nach der Vorlesungszeit Sommersemester 2023
Ausgabe der Aufgaben und Beginn der Bearbeitung:
14.08.2023
Ende der Bearbeitung und Abgabe der Hausarbeiten:
29.09.2023
Beginn der Anmeldefrist / Ende der Anmeldefrist
(Anmeldungen ausschließlich via eCampus):
Beginn: 17.07.2023, 08:00:00 Uhr
Ende: 01.09.2023, 23:59:00 Uhr
Beginn der Abmeldefrist / Ende der Abmeldefrist
(Abmeldungen ausschließlich via eCampus):
Beginn: 17.07.2023, 08:00:00 Uhr
Ende: 22.09.2023, 23:59:00 Uhr
Rücktritt von der Prüfung nach Ablauf der Abmeldefrist:
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.
Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!