Hauptstudium

Hinweise und Tipps zum Hauptstudium

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan verteilt die Lehrveranstaltung auf die einzelnen Semster.

Was beinhaltet das Hauptstudium?

Das bereits aus dem Grundstudium erworbene Wissen wird vertieft, weiteres Pflichtfachwissen (z. B. im Baurecht, Internationales Privatrecht) und das Wissen aus dem gewählten Schwerpunktbereich wird ergänzt.

 

Im Hauptstudium, zu dem auch das Schwerpunktbereichsstudium zählt, werden

 

  • die Vorlesungen aus dem Katalog des § 11 Abs. 2 JAG NRW i. V. m . § 7 Abs. 2 SPO 2011 besucht, die Sie im Grundstudium (bis zur Zwischenprüfung) nicht besuchen konnten (lt. Studienverlaufsplan z. B. Baurecht, ...)
  • die Klausurenkurse für Fortgeschrittene (im Bürgerlichen Recht, Strafrecht, Öffentlichen Recht) besucht,
  • der qualifizierte Grundlagenschein (***) erworben.

Klausurenkurs für Fortgeschrittene

In der Regel wird im Klausurenkurs für Fortgeschrittene erstmalig die Verknüpfung des Pflichtfachwissens geübt.

  • Klausurenkurs für Fortgeschrittene Bürgerliches Recht: von vier angebotenen Klausuren müssen mindestens zwei in einem Semester bestanden werden; empfohlene Teilnahme nach dem Studienverlaufsplan: Studienbeginn Wintersemester und Sommersmester: 5. Fachsemester (frühere Teilnahme möglich)

 

  • Klausurenkurs für Fortgeschrittene Strafrecht: Klausuren wie oben, empfohlene Teilnahme nach dem Studienverlaufsplan: Studienbeginn Wintersemester: 4. Fachsemester /Studienbeginn Sommersemester: 3. Fachsemester, (frühere Teilnahme möglich)

 

  • Klausurenkurs für Fortgeschrittene Öffentliches Recht: Klausuren wie oben, empfohlene Teilnahme nach dem Studienverlaufsplan: Studienbeginn Wintersemester oder Sommersemester: 5. Fachsemester (frühere Teilnahme möglich)

Die Klausuren können beliebig oft wiederholt werden.

Semesterunabhängige Leistungen

Die Praktika Rechtspflege und Verwaltung müssen in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Grundsätzlich dauert jede praktische Studienzeit sechs Wochen. Die Nachweise sind Zulassungsvoraussetzung für den staatlichen Pflichtfachteil. Für Ausnahmen und Anerkennungen – z. B. auf Grund von Berufsausbildungen – sind die Justizprüfungsämter zuständig. Zuständig für Bochum sind grundsätzlich das JPA Hamm und das JPA Düsseldorf.

 

Die Fachsprachenkompetenz muss ebenfalls durch einen Leistungsnachweis nachgewiesen werden. Sie ist Zulassungsvoraussetzung für den staatlichen Pflichtfachteil (JPA Düsseldorf und Hamm). Zu den Angeboten der Fakultät siehe den Link zu den Fremdsprachen. Auch durch ein juristisches Praktikum im Ausland kann der Fremdsprachenschein erworben werden. Wenn daneben die Voraussetzungen der praktischen Studienzeit erfüllt sind, ist damit gleichzeitig das Praktikum abgedeckt. Bei Zweifel bitte immer die Justizprüfungsämter kontaktieren.

 

Der sog. qualifizierte Grundlagenschein muss bei der Anmeldung zur häuslichen Arbeit (Schwerpunktbereichsprüfung) eingereicht werden. Erworben wird dieser Leistungsnachweis in einer vertiefenden Grundlagenveranstaltung. Die geeigneten Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis mit drei Sternchen gekennzeichnet *** (Merke: Dieser Grundlagenschein darf nicht für das Modul Grundlagenfach Zwischenprüfung eingetragen worden sein!).

 

Schlüsselqualifikationen werden per se in den großen Pflichtveranstaltungen mit vermittelt. Ein spezieller Leistungsnachweis muss daher nicht erworben werden. Daneben bietet die Fakultät viele interessante Veranstaltungen an, die Schlüsselqualifikationen vermitteln und eine Teilnahmebescheinigung beinhalten.

Staatliche Pflichtfachprüfung / Justizprüfungsamt

Abschichtung: JPA Düsseldorf - JPA Hamm

Freiversuch: JPA Düsseldorf - JPA Hamm

Regulärer Versuch: Wenn Sie weder abschichten noch den Freiversuch in Anspruch nehmen, melden Sie sich regulär zur ersten Prüfung an.