Fremdsprachenschein
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW ist der Nachweis einer Fremdsprachenqualifikation für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung zwingend erforderlich.
Hierbei haben Sie ganz unterschiedliche Möglichkeiten den Fremdsprachennachweis zu erwerben:
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Fachsprachenkurs
Wir bieten Ihnen jedes Semester zahlreiche Fachsprachenkurse in unterschiedlichen Sprachen an, durch dessen Besuch Sie den sogenannten „Fremdsprachenschein“ ganz einfach erwerben können. Vorausgesetzt dafür ist, dass Sie die Anwesenheitspflicht von 80 % erfüllen und die jeweilige Prüfungsleistung erfolgreich erbringen.
Genauere Informationen zu den einzelnen Kursen finden Sie in unserem aktuellen Kursangebot.
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Auslandsaufenthalt
Neben dem klassischen Besuch eines Fachsprachenkurses können Sie Ihren Fremdsprachenschein auch durch einen Auslandsaufenthalt erlangen. Sowohl ein rechtswissenschaftliches Studium im fremdsprachigen Ausland (Auslandssemester) als auch ein mindestens sechswöchiges Auslandspraktikum (§ 7 Abs. 3 S. 2 JAG NRW) ermöglicht den Erwerb der Fremdsprachenqualifikation.
Alle Einzelheiten zum Auslandssemester und –praktikum finden Sie auf folgender Seite.
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Moot Court
Eine weitere sehr interessante Möglichkeit für den Nachweis der Fremdsprachenqualifikation ist die Teilnahme an einem unserer englischsprachigen Moot Courts. Moot Courts sind simulierte Gerichtsverhandlungen, bei denen die Studenten als Anwälte in einem fiktiven Fall tätig werden und das Gericht durch Schriftsätze und Plädoyers überzeugen müssen.
Die Juristische Fakultät bietet grundsätzlich drei englischsprachige Moot Courts an: den Philip C. Jessup Moot Court, den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court und den Nelson Mandela World Human Rights Moot Court.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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Zertifikatsprogramm
Haben Sie Interesse daran, über den Fremdsprachenschein hinaus Ihr Wissen in der englischen Rechtssprache zu erweitern, ein anderes Rechtssystem kennenzulernen und somit während des Studiums über den Tellerrand zu blicken?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit an unserem Anglo-American Law & Language Zertifikatsprogramm teilzunehmen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Programm erwerben Sie selbstverständlich auch Ihren Fremdsprachenschein.
Alles wichtige zum Zertifikatsprogramm finden Sie hier.