Grundstudium

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Grundstudium und zur studienbegleitenden Zwischenprüfung, mit deren Erwerb das Grundstudium abgeschlossen wird.

 

Das Grundstudium ist Ihr Start ins das juristische Studium an der Ruhr-Universität und schließt mit dem Erreichen der Zwischenprüfung ab.

Das in der Regel viersemestrige Grundstudium dient dem Erwerb von Grundwissen aus dem Bereich der Pflichtfächer der staatlichen Prüfung und dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten.

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend in den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums abgelegt. Sie ist also keine komplett eigenständige große Abschlussprüfung, sondern wird viel mehr durch das Ablegen mehrerer Einzelleistungen erreicht.

Eine bestandene Zwischenprüfung ist sowohl für die Klausur- bzw. Seminararbeitsanmeldung im Schwerpunktbereich, als auch für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendige Anmeldevoraussetzung.