

Allgemeine Fristen und Termine; Informationen zum Prüfungsrücktritt etc.
P- und G-Testate (mit An- und Abmeldefristen) Wintersemester 2023/2024
Probe-P-Testate (Wintersemester 2023/2024)
- Strafrecht Allgemeiner Teil (Prof. Dr. Ken Eckstein): 01.12.2023;
- Staatsrecht I (Grundrechte) (Prof. Dr. Jörg Ennuschat): 08.12.2023;
- Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I (BGB Allgemeiner Teil) (Prof. Dr. Karl Riesenhuber): 15.12.2023
jeweils ab 13:00 Uhr im BF EG/22.
- Strafrecht Besonderer Teil (Vermögensdelikte) (Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla): 20.11.2023 (im Rahmen der regulären Vorlesungszeit)
- Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht Allgemeiner Teil) (Prof. Dr. Matteo Fornasier): 06.12.2023 (im Rahmen der regulären Vorlesungszeit)
Zwischenprüfungs-
klausuren
(Wintersemester 2023/2024)
Bürgerliches Recht: Fr., 22.03.2024, 10:00 Uhr (HGD 10; HGD 20; HGD 30)
Öffentliches Recht: Mo., 25.03.2024, 13:00 Uhr ((HZO 10; HZO 20)
Strafrecht: Mi., 27.03.2024, 10:00 Uhr (HZO 10; HZO 20; HZO 30)
Rückgabe der Klausuren:
Ihre Klausuren werden nach der Anfertigung digitalisiert und digital korrigiert. Sie erhalten Ihre digitale Korrektur über den Moodle-Kurs zur Lehrveranstaltung, dort unter dem Punkt "Klausurrückgabe".
Für die Rückgabe der Klausuren sind die Lehrstühle verantwortlich. Den Zeitpunkt der Rückgabe bestimmen die Lehrstühle. Sehen Sie bitte von Anfragen im Prüfungsamt ab und wenden Sie sich ggf. direkt an den Lehrstuhl.
Bekanntgabe der Noten:
Die Lehrstühle regeln die Bekanntgabe der Noten in eCampus eigenständig und legen den Bekantgabezeitpunkt / Veröffentlichungstermin fest. Sehen Sie daher von Anfragen im Prüfungsamt ab und wenden Sie sich ggf. direkt an den Lehrstuhl.
Abmeldung von Prüfungen wegen nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit)
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!
integrierte Hausarbeiten / häusliche Arbeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW) im Wintersemester 2023/2024
Ausgabe der Aufgaben und Beginn der Bearbeitung:
folgt!
Ende der Bearbeitung und Abgabe der Hausarbeiten:
folgt!
Beginn der Anmeldefrist / Ende der Anmeldefrist
(Anmeldungen ausschließlich via eCampus):
Beginn: folgt!
Ende: folgt!
Beginn der Abmeldefrist / Ende der Abmeldefrist
(Abmeldungen ausschließlich via eCampus):
Beginn: folgt!
Ende: folgt!
Rücktritt von der Prüfung nach Ablauf der Abmeldefrist:
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden.
Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!
Anzeige eines gewährten Nachteilsausgleichs:
Hier finden Sie die Vorlage zur Anzeige eines Ihnen gewährten Nachteilsausgleichs. Füllen Sie die Anzeige bitte vollständig aus, unterschreiben diese und senden Sie diese
- im Falle eines Testates: an den prüfenden Lehrstuhl,
- im Falle einer Zwischenprüfungs- oder Schwerpunktbereichsprüfung: an das Prüfungsamt.