Letzte Änderung: 19. Januar 2024
Zugang zum ZRS für wissenschaftlich arbeitendes Personal
Im Folgenden finden Sie das Konzept für den Zugang zum ZRS für wissenschaftlich arbeitendes Personal.
A. Öffnungszeiten
Zutrittsmöglichkeit zum ZRS besteht innerhalb der auf den Webseiten des ZRS bekannt gegebenen Zeiträumen.
B. Zugang und Zeitfenster
- Aufgrund dieses Konzepts erhalten Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Lehrstühle der Juristischen Fakultät sowie wissenschaftliche Hilfskräfte Zutritt, die über einen ZRS Ausweis verfügen; ferner studentische Hilfskräfte nach den unter C. aufgeführten Bestimmungen.
- Der Aufenthalt ist auf die Dauer der Literaturrecherche und zur Vornahme der Bücherrückgabe und -entnahme begrenzt und sollte eine Stunde nicht überschreiten.
- Der Zutritt zur GD Bibliothek ist während der Öffnungszeiten ohne vorangegangene Anmeldung möglich.
- Beim Betreten des ZRS ist ein aktueller, negativer und durch eine Teststelle bestätigter Coronatest vorzuzeigen. Die Vornahme des Tests darf zum Zeitpunkt der abendlichen ZRS Schließung höchstens 24 Stunden zurückliegen. Der Zutritt zum ZRS ist auch bei Nachweis der Immunisierung durch eine vollständige Impfung (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder Genesung (der Nachweis durch PCR- oder gleichwertigem Test muss mind. 28 Tage und darf nicht mehr als 6 Monate alt sein) möglich.
- Die Nutzer*innen müssen sich beim Betreten der GD Bibliothek zunächst bei den Mitarbeiter*innen der Infotheke anmelden.
C. Studentische Hilfskräfte
- Der Zutritt für studentische Hilfskräfte, die lediglich im Auftrag der zutrittsberechtigen Wissenschaftler*innen das ZRS besuchen, ist während der Öffnungszeiten ohne vorangegangene Anmeldung möglich.
- Auch die studentischen Hilfskräfte müssen sich beim Betreten der GD Bibliothek zur Anwesenheitskontrolle und Registrierung bei den Mitarbeiter*innen der Infotheke anmelden.
- Für den Zutritt zur Bibliothek ist immer die Vorlage des ZRS Benutzerausweises des Vorgesetzten notwendig.
- Studentische Hilfskräfte dürfen nur entsandt werden um
- Bücher im Rahmen der Standortverlagerung zu entnehmen oder zurückzugeben,
- Kopier- oder Scanaufträge für die nach B. zugangsberechtigten Personen zu erledigen.
- Studentische Hilfskräfte können die Übernacht- und Wochenendausleihe auf den eigenen Ausweis nicht nutzen. Auch im Übrigen ist die Nutzung der Bestände der GD-Bibliothek für den eigenen Bedarf der studentischen Hilfskraft (Entnahme auf den Ausweis des Vorgesetzten, Kopieren, Scannen etc.) nicht zulässig. Die Vorgesetzten tragen die Verantwortung für das Verhalten der studentischen Hilfskraft in den Bibliotheksräumen und informieren sie über alle Verhaltensregeln und Bestimmungen.
D. Zutritt und Aufenthalt
- Die durch Aushang oder Webseite und über E-Mails der Verwaltung bekannt gemachten Verhaltensmaßnahmen, Hygiene-Vorschriften und Hinweise der ZRS Mitarbeiter*innen sind einzuhalten, dies gilt insbesondere in Bezug auf die Masken- und Abstandspflicht.
- Es dürfen keine Taschen oder Jacken mitgeführt werden.
- Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis und Ihren ZRS Benutzerausweis beim Betreten der GD-Bibliothek vor.
- Arbeitsplätze dürfen nur kurzfristig und unter Berücksichtigung der Abstandregeln genutzt werden.
- Halten Sie sich bitte lediglich so lange in der den Räumen der GD-Bibliothek auf wie unbedingt nötig.
- Informieren Sie sich bitte vorab, wo die gesuchten Werke zu finden sind:
- Bei Fragen wenden Sie sich gerne vorab per Telefon unter 0234-32-24504 oder per Mail an zrs-info@rub.de an das ZRS-Team.
- Personen, die gegen die hier genannten Verhaltensregeln verstoßen, müssen die GD-Bibliothek umgehend verlassen und können von einer weiteren Nutzung bis zur Aufnahme des Normalbetriebs ausgeschlossen werden.
E. Ablauf der Verbuchung, Anzahl der Werke und Rückgabe
- Lehrbücher, Skripte und einige wichtige Kommentare sind von der Standortverlagerung ausgeschlossen.
- Für die Buchrückgabe und die Buchentnahme legen Sie bitte Ihren ZRS-Ausweis und die Bücher so auf die Theke oder den Tisch, dass die Strichcodes der Bücher und des Ausweises nach oben zeigen, und treten Sie dann bitte zurück.
F. Weitere Hinweise
- Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren.
- Eine Desinfektion der Bücher kann nicht erfolgen. Die Bücher verweilen nicht in Buchquarantäne. Schmierinfektionen können daher nicht sicher ausgeschlossen werden. Es kann auf Anfrage an der Infotheke Desinfektionstücher oder Desinfektionsspray ausgegeben werden. Diese dürfen nur für den Bucheinband benutzt werden.
- Dieses Konzept enthält Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Änderungen sind jederzeit möglich.