Zertifikatsprogramm
Durch das Anglo-American Law & Language Zertifikatsprogramm können Sie Ihr Wissen in der englischen Rechtssprache erweitern, Kenntnisse über das anglo-amerikanische Rechtssystem erwerben und über aktuelle internationale Themen diskutieren.
Dies ist besonders zu empfehlen, falls Sie einen Auslandsaufenthalt anstreben oder sich im späteren Berufsleben durch Ihre Zusatzqualifikation von anderen Bewerbern abheben möchten. Gerade in unserer heutigen globalisierten Welt sind fundierte Englischkenntnisse nämlich nicht mehr wegzudenken und bei Großkanzleien und internationalen Unternehmen sogar eine zwingende Voraussetzung.
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Überblick
- Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in der englischen Rechtssprache
- Umfang von insgesamt 16 SWS bzw. 8 Kursen:
- 3 Pflichtkurse (core courses) mit Abschlussklausur
- Introduction to American Law
- US Constitutional Law I: State & Governance
- US Constitutional Law II: Fundamental Rights
- 5 Wahlkurse (elective courses) ohne Klausur (viele Blockveranstaltungen)
- Anwesenheitspflicht in allen Kursen
- 3 Pflichtkurse (core courses) mit Abschlussklausur
- Einstieg sowohl zum Sommer- als auch Wintersemester möglich
- Anrechnung bereits besuchter Fremdsprachenkurse möglich
- Dauer von maximal acht Semestern
- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung am Ende des Programms
- Freisemester gem. § 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW bei erfolgreicher Teilnahme (nähere Infos hier)
- Gute Vorbereitung für einen potentiellen Auslandsaufenthalt
- Vorbereitung auf die berufliche Zukunft in einem internationalen Umfeld
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Ablauf des Programms
1. Anmeldung
Zunächst müssen Sie sich für das Law & Language Zertifikatsprogramm bei uns, dem Zentrum für Internationales, anmelden. Dafür füllen Sie bitte unseren Zulassungsantrag aus und geben diesen zusammen mit den in Kopie beizufügenden Unterlagen bei uns ab. Einen Vordruck für den Antrag finden Sie unter folgendem Link oder bei uns im Büro. Falls Sie vorher bereits schon englische Fremdsprachenkurse, wie Introduction to American Law besucht oder gleichwertige Leistungen im Ausland erbracht haben, können Sie sich diese auch per Antrag anrechnen lassen. Die Abgabe des Antrags kann direkt bei uns im Büro erfolgen, oder auch per E-Mail an zfi-jura@rub.de und per Post an:
Juristische Fakultät
Zentrum für Internationales
Gebäude GD 1/131
Universitätsstr. 150
44780 Bochum
2. Kurse wählen & besuchen
Nach der erfolgreichen Anmeldung haben Sie acht Semester Zeit die erforderlichen Fachsprachenkurse zu besuchen. Sie müssen sich jedes Semester separat für die jeweiligen Kurse bei eCampus anmelden und können pro Semester 1-2 Pflichtkurse belegen. Dazu kommen zahlreiche Wahlfächer, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Diese setzen keine erfolgreich abgeschlossene Klausur voraus, sondern lediglich eine Anwesenheit von mindestens 80 % und werden unter anderem auch als Blockveranstaltungen in den Semesterferien angeboten.
3. Abschlussprüfung
Nachdem Sie alle acht Kurse erfolgreich besucht haben müssen Sie noch eine Abschlussprüfung absolvieren. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Anmeldung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag bei dem Zentrum für Internationales und wird nur bei Bestehen der drei Pflichtfächer sowie einem Nachweis über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 SWS zugelassen. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikatszeugnis, welches sich aus zwei Teilnoten zusammensetzt. Die erste Teilnote ergibt sich aus den Ergebnissen der drei Pflichtkurse, die zweite aus der Gesamtnote der Abschlussprüfung. Damit haben Sie das Programm erfolgreich abgeschlossen.