

Hier finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Vortragsveranstaltungen des IGEDI.
Die jüngste Veranstaltung des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) fand am 20. November 2024 in den Räumlichkeiten des Centers for Advanced Internet Studies (CAIS) sowie online von 13 bis 16 Uhr statt. Nachdem die Direktorin des CAIS, Prof. Dr. Christiane Eilders, die Teilnehmenden begrüßt hatte, schloss sich Gemini diesen Begrüßungsworten an. Gesteuert wurde Gemini, das KI-Sprachmodell, vom Dekan der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Dr. Fabian Klinck. Da dem Gemini-Grußwort jedoch nach Ansicht des Dekans jeglicher notwendige Witz und relevanter Inhalt fehle, holte der Dekan das Fehlende nach und wies insbesondere darauf hin, dass sich Fragen nach Ursprung, Qualität und Einverständnis in die Verwendung von Trainingsdaten aufdrängten. Vor diesem Hintergrund sei die Thematik der IGEDI-Vortragsveranstaltung auch für Anwendungsfälle in der Zukunft, beispielsweise in der Anwaltsberatung, von Bedeutung. Die Vortragsveranstaltung gliederte sich dann in drei Vorträge auf.
Den Anfang machte Herr Dr. Johannes Breuer, vorgestellt von Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla, mit der Darstellung des Forschungshintergrundes über den Erwerb von Trainingsdaten. Dabei stellte er nicht nur die herausragende Bedeutung von Web- und Social-Media-Daten fest, sondern gab auch methodische Einblicke in die Sammlung derselben und betonte ihre Endlichkeit.
Frau Dr. Lucie Antoine, vorgestellt von Frau Prof. Dr. Renate Schaub, gab im darauffolgenden Vortrag einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen des Datenzugangs. Der Vortrag widmete sich den Besonderheiten des Urheber- und Datenschutzrechts, mit dem Resultat, dass grundsätzlich eine Vervielfältigungs- bzw. Verarbeitungsgrundlage notwendig sei.
Im letzten Vortrag stellte Herr Prof. Dr. Rolf Schwartmann, vorgestellt von RA Dr. Thorsten Behling, rechtspolitische Perspektiven in Aussicht. Dieser setzte die KI-Verordnung in ein Verhältnis zu anderen Rechtsakten. Dabei hinterfragte er den Erhalt des Personenbezugs von Daten bei der „Tokenisierung“ durch KI-Sprachmodelle.
Das Schlusswort übernahm Herr Prof. Dr. Tobias Gostomzyk und betonte darin noch einmal die besondere Relevanz des Themas.
Die Veranstaltung ermöglichte einen Ausblick über den Erwerb, die Verarbeitung und die dahinterstehenden Probleme von Datensammlungen und gab rechtspolitische Denkanstöße. Der Appell lautet: Ab dem 2. Februar 2025 müssen Betreiber von KI-Modellen ihre KI-Kompetenz unter Beweis stellen können.
Am Donnerstag, dem 17.06.2021, fand der diesjährige Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zu dem Thema „Rechtsfragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz“ statt. Die Veranstaltung wurde vom Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V. ausgerichtet. Ziel der Tagung war eine umfassende Behandlung der rechtlichen Fragen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz. Aufgrund der pandemischen Umstände fand die Tagung mit knapp 100 Teilnehmern digital statt.
Insgesamt hat der dritte Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag gezeigt, dass dem Thema „Künstliche Intelligenz“, vor allem in Bezug auf die Rechtsfragen und rechtlichen Rahmenbedingungen, noch stärkere Relevanz zukommt, als man es auf den ersten Blick ohnehin schon annehmen mag. Insgesamt kann von einer für alle Beteiligten lehrreichen, informativen und spannenden Konferenz gesprochen werden, die auf den vierten BO:IT freuen lässt.
Ein ausführlicher Tagungsbericht wird in Kürze in der GRUR veröffentlicht (GRUR 2022, 52 - 54).
Programm:
09:00 bis 09:15 Begrüßung (Präs. LG Bochum Rainer Mues) und Einführung (Jun.-Prof. Dr. Frank Rosenkranz)
09:15 bis 9:45 Technische Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz (Prof. Dr. Laurenz Wiskott)
09:45 bis 10:00 Diskussion
10:00 bis 10:30 Schutz für KI-Software nach UrhG, GeschGehG und PatG (RA Dr. Benedikt Schneiders, LL.M.)
10:30 bis 11:00 KI und Dateneigentum (RA Dr. Thorsten Behling)
11:00 bis 11:20 Diskussion
11:20 bis 11.30 Kaffeepause
11:30 bis 12:00 Wettbewerbsrechtliche Grenzen des Einsatzes von KI (Prof. Dr. Boris Paal)
12:00 bis 12:30 Datenschutzrechtliche Grenzen des Einsatzes von KI (Dr. Hannah Ruschemeier)
12:30 bis 12:50 Diskussion
12:50 bis 13:50 Mittagspause
13:50 bis 14:20 Urheberrechts- und Designschutz für KI-Werke (Prof. Dr. Tim W. Dornis, J.S.M.)
14:20 bis 14:50 Patent- und Know-how-Schutz für KI-Ergebnisse (Dr. Anette Gärtner, LL.M.)
14:50 bis 15:20 Diskussion
15:20 bis 15:30 Pause
15:30 bis 16:00 Rechtliche Grenzen für das KI-basierte Filtern von sozialen Medien (Prof. Dr. Tobias Gostomzyk)
16:00 bis 16:30 Außervertragliche Haftung beim Einsatz von KI (Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M.)
16:30 bis 17:00 Strafrechtliche Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI (Prof. Dr. Sebastian Golla)
17:00 bis 17:30 Diskussion
17:30 Zusammenfassung und Verabschiedung (Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M.)
Am 6. Juni.2019 fand der zweite Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zum Thema „ePrivacy: Auf dem Weg zur Modernisierung durch bereichsspezifische Regelungen im Bereich der elektronischen Kommunikation und des Online-Marketings?“ statt.
Tagungsort/-zeit:
Bochum - 6.6.2019 - 10:00-17:00 Uhr
Blue Square Bochum, Kortumstraße 90, 44787 Bochum
Hintergrund:
Am 25. Mai 2018 ist mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neues Kapitel des EU-Datenschutzrechts aufgeschlagen worden. Dieses Kapitel soll nach einer Initiative der EU-Kommission voraussichtlich um Vorschriften einer EU-ePrivacy-Verordnung (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation) ergänzt werden. Aufbauend auf den Regelungen der DS-GVO soll die geplante EU-ePrivacy-Verordnung ein neues bereichsspezifisches Regelwerk schaffen, das einen besseren Schutz der Privatsphäre sowie neue Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen im Online-Bereich ermöglicht. Sie soll die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die ergänzende sog. Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) ablösen und – wie auch die DS-GVO – unmittelbare Geltung in allen EU-Mitgliedstaaten erlangen.
Allerdings ist es um das Gesetzgebungsverfahren ruhig geworden. So basiert der jetzige Entwurf noch auf einem Vorschlag der EU-Kommission vom 10. Januar 2017. Über den Rat der Europäischen Union befindet sich dieser derzeit in der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten. Auf heftige Kritik stoßen vor allem die Kernpunkte des Entwurfs, die die Nutzung von Cookies und vergleichbaren Tracking-Technologien sowie das Direktmarketing und die Verarbeitung damit verbundener Kommunikationsdaten betreffen. Denn diese hätten weitgehende Auswirkungen sowohl auf Unternehmen der digitalen Wirtschaft als auch auf Endnutzer und wären deshalb mit erheblichen praktischen Herausforderungen verbunden. Fraglich ist daher, ob der jetzige Entwurf noch eine Chance hat, das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen.
Der derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelte Fall „Planet49“ (Rechtssache C-673/17) belegt gleichwohl die Aktualität der in diesem Kontext bestehenden praktischen Herausforderungen, vor allem die bereits de lege lata bestehende dahingehende erhebliche Rechtsunsicherheit. Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass in diesem Bereich mit grundsätzlichen Änderungen für Unternehmen und Verbraucher zu rechnen ist.
Ziel der Veranstaltung ist es, den datenschutzrechtlichen Status quo hinsichtlich der Verarbeitung elektronischer Kommunikations- und Trackingdaten unter der DS-GVO im Zusammenspiel mit den nationalen Gesetzen, insbesondere UWG und TMG, zu analysieren und einen Ausblick auf die jedenfalls möglichen künftigen Änderungen durch eine EU-ePrivacy-Verordnung oder einen etwaigen Regelungsbedarf zu geben.
Mit der Veranstaltung soll – in Anknüpfung an die Tagung zur DSGVO im Jahr 2017 – wieder in den gemeinsamen Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis eingetreten und insoweit der rechtspolitische Diskurs um Notwendigkeit und Ausformung einer EU-ePrivacy-Verordnung im Gesamtzusammenhang des Datenschutzrechts gefördert werden.
Gastgeber der Veranstaltung sind das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie der Ruhr-Universität Bochum (IGEDI) sowie der Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtschutz e.V. unterstützt von WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Programm:
Begrüßung
Einführung in den Stand um eine EU-ePrivacy-Verordnung – Was soll die Verordnung regeln, ist dies zweckmäßig und (wann) kommt sie? (Prof. Dr. Jörg
Fritzsche, Universität Regensburg)
ePrivacy als Unternehmensrisiko – Eine Bestandsaufnahme (Paula Arnold, CIPP/E, Qurate Retail Group, United Kingdom)
Retargeting und Online Behavioural Advertising – Argumentationswege im rechtlichen Nebelfeld zwischen DS-GVO, TMG und dem Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung (Dr. Simon Menke, Otto Group)
Einwilligung im Online Marketing – Wege in die datenschutzrechtliche Legitimation? (RA Dr. Thorsten B. Behling, WTS Legal)
Werbung mit E-Mail, SMS und WhatsApp – Rechtliche Einordnung nach UWG und dem Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung (Prof. Dr. Renate Schaub,
Ruhr-Universität Bochum)
EU-ePrivacy-Verordnung – Chancen oder nur Risiken für Online-Medien? (Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Technische Universität Dortmund)
Anonymisierung als mögliche Lösung für gegenwärtige und künftige Herausforderungen des Online-Marketings? (M. Sc. Katharina Kohls, HGI Ruhr-Universi-
tät Bochum)
Blick aus der aufsichtsbehördlichen Praxis (Kristin Benedikt, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht)
Entwurf einer EU-ePrivacy-Verordnung – Was erscheint sinnvoll, was sollte auf den nochmaligen Prüfstand? – Abschließende Einschätzung und Fazit (alle Referent*innen)
Am 19.05.2017 fand der erste Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zum Thema „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und ihre Auswirkungen“ statt.
Tagungsort/-zeit:
Bochum - 19.05.2017 - 10:00-17:00 Uhr
Blue Square Bochum, Kortumstraße 90, 44787 Bochum
Hintergrund:
Am 25. Mai 2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die nationalen Datenschutzgesetze in der EU – mit wenigen Ausnahmen – ablösen und damit einen neuen Rahmen für das europäische Datenschutzrecht vorgeben. Dies ist mit weitreichenden Konsequenzen verbunden, die gerade „online“ agierende Unternehmen vor Herausforderungen stellen werden. So enthält die DS-GVO – trotz Technikneutralität – vor allem technik- und internetrelevante Regelungen. Dies zeigt sich insbesondere durch spezifische Vorgaben zu Privacy by Design und Privacy by Default, durch das Recht auf Datenlöschung, das gerade im Hinblick auf veröffentlichte Daten gestärkt worden ist, durch eine Einschränkung des sog. Profilings sowie durch erhöhte Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Datenverarbeitung. Werden diese Anforderungen nicht umgesetzt, drohen künftig Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Beim Bochumer Informationsrechts- und Sicherheitstag wurden mit ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis die hieraus folgenden Themenstellungen beleuchtet.
Tagungsprogramm:
10.00-10.15 Uhr
Begrüßung: Hartwig Kemner (Präsident des Landgerichts Bochum)
10.15-10.45 Uhr
Regelungskonzepte der Datenschutz-Grundverordnung: Prof. Dr. Dr. Wolfgang Kilian
10.45-11.15 Uhr
Big Data und die Datenschutz-Grundverordnung: Prof. Dr. Tobias Gostomzyk
11.15-11.30 Uhr Kaffeepause
11.30-12.00 Uhr
Beschäftigtendatenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung: Prof. Dr. Karl Riesenhuber
12.00-12.30 Uhr
Die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung: Jun.-Prof. Dr. Frank Rosenkranz
12.30-13.00 Uhr
Wettbewerbsrechtliche Dimensionen des Datenschutzes – Datenschutzverstöße als unlauterer Wettbewerb: Prof. Dr. Renate Schaub
13.00-14.00 Uhr Mittagspause
14.00-14.30 Uhr
(Multi-Channel-)Marketing – Gläserne Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung? Sebastian Schulz
14.30-15.00 Uhr
Datenschutzorganisation 2018 – Welche prozessualen und organisatorischen Anforderungen müssen Unternehmen künftig erfüllen? David Sänger
15.00-15.30 Uhr
Datenschutz und Informationssicherheit – Welche Anforderungen stellt die Datenschutz-Grundverordnung? RA Dr. Thorsten B. Behling
15.30‐16.00 Uhr Kaffeepause
16.00‐16.30 Uhr
Bericht aus der aufsichtsbehördlichen Praxis: Thomas Kranig
16.30‐16.45 Uhr Schlusswort: Prof. Dr. Renate Schaub