BAföG
Hinweise zu den Leistungsnachweisen für BAföG
Alle wichtigen Informationen zum BAföG an der RUB entnehmen Sie bitte den Seiten Studienfinanzierung und AKAFÖ/Finanzieren.
Füllen Sie bitte die Bescheinigung nach § 48 BAföG aus, so dass eine Bearbeitung im Prüfungsamt möglich ist.
Reichen Sie bitte - zusammen mit der vorausgefüllten Bescheinigung - einen eCampus-Leistungsnachweis mit farblicher Kennzeichnung der einbezogenen Prüfungsleistungen (getrennt nach Modulen) und eine Studienbescheinigung des laufenden Semesters ein.
Nutzen Sie ausschließlich Ihre offizielle RUB-Mailadresse als Identitätsnachweis. Nur so dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet und Auskünfte erteilen. Anfragen über Drittanbieter-Mailadressen werden ohne weitere Rückmeldung nicht bearbeitet.
Welche Arten von BAföG-Bescheinigungen gibt es?
1. Bescheinigung nach § 48 BAföG
Alle wichtigen Informationen zum BAföG an der RUB entnehmen Sie bitte den Seiten Studienfinanzierung und AKAFÖ/Finanzieren.
Füllen Sie bitte die Bescheinigung nach § 48 BAföG im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten aus.
Reichen Sie bitte - zusammen mit der vorausgefüllten Bescheinigung - einen eCampus-Leistungsnachweis mit farblicher Kennzeichnung der einbezogenen Prüfungsleistungen und eine aktuelle Studienbescheinigung ein.
Informationen und Downloads finden Sie hier: BAföG Bescheinigung und Hinweise
Hier erfahren Sie, welche Studien- oder Prüfungsleistungen nach dem vierten Fachsemester erforderlich sind und welche Ausgleichsmöglichkeiten bestehen.
2. Bescheinigung nach § 15 Abs. 3 BAföG
Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn einer der in § 15 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 5 BAföG genannten Gründe vorliegt. Diese Gründe müssen Sie dem BAföG-Amt gegenüber geltend machen und substantiiert deren Vorliegen darlegen.
3. Bescheinigung nach § 15 Abs. 3a BAföG
Als Hilfe zum Studienabschluss kann für höchstens zwölf Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1, 3 oder 5 BAföG geleistet werden, wenn spätestens innerhalb von vier Semestern nach diesem Zeitpunkt eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt und das Studium innerhalb der Dauer der Hilfe zum Studienabschluss abgeschlossen werden kann.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 3a BAföG nur dann in Betracht kommt, wenn die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder die Anmeldung zu mindestens einer SPB-Teilprüfungsleistung vorliegt (sog. gleitendes Prüfungsverfahren).
WICHTIG: Nutzen Sie als Studierender der Ruhr-Universität Bochum ausschließlich Ihre offizielle RUB-Mailadresse als Identitätsnachweis. Nur so dürfen wir Ihre personenbezogenen Daten bearbeitet und Auskünfte erteilen. Anfragen über Drittanbieter-Mailadressen werden ohne weitere Rückmeldung nicht bearbeitet.
Wie erhalte ich meine Bescheinigung für den KfW-Studienkredit?
Reichen Sie Ihren Bescheinigungsvordruck (bitte die Darlehensnummer bereits eintragen) zusammen mit Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse, RUB-Mail-Adresse und Telefonnummer, Matrikelnr.) per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de ein.