

Ausschreibung eines Promotionsstipendiums im Rahmen des Förderprogramms
„Junge Forschung im Öffentlichen Recht (insbesondere Europarecht)“
Die Ruhr-Universität Bochum fördert erstmals und zum nächstmöglichen Zeitpunkt Promotionsvorhaben im Bereich des Öffentlichen Rechts und vor allem des Europarechts mit einem Stipendium in Höhe von 1.250 € im Monat. Der Förderzeitraum beträgt zunächst ein Jahr. Eine zweimalige Verlängerung der Förderung um jeweils ein Jahr ist grundsätzlich möglich, steht allerdings unter dem Vorbehalt einer weiteren Finanzierung des Förderprogramms durch den Drittmittelgeber.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Promotionsvorhaben im Themenbereich des Förderprogramms und die Annahme als Doktorandin oder Doktorand durch den Promotionsausschuss der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
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