

FAQ zum optimalen Studieneinstieg an der juristischen Fakultät
Auf Grund der aktuellen Corona Krise bitten wir Sie sich auf der Corona Seite zu informieren.
Wenn sich etwas Neues ergibt, wird es dort veröffentlicht!
In der ersten Woche wird in den Vorlesungen insbesondere Organisatorisches besprochen. Sie bekommen einen Überblick über den Verlauf des Semesters, die zu besprechenden Inhalte und Informationen darüber, wo und wie die begleitenden Unterlagen zur Vorlesung zu finden sind.
Aber auch inhaltlich beginnt nun das Studium für Sie. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie von Anfang an immer das richtige Gesetz zur Hand haben und so direkt aktiv mitdenken und -arbeiten können. Bitte sehen Sie davon ab, bereits eigenständig Gesetzestexte anzuschaffen. Warten Sie auch mit etwaigen Markierungen im Gesetzestext ab, bis geklärt ist, ob diese in der Klausur zulässig sind.
Hinweise auf geeignete Gesetzestexte, Lehrbücher und andere begleitende Literatur erhalten Sie in den jeweiligen Vorlesungen und im Rahmen des Orientierungsprogramms.
Nein. Sie müssen für das juristische Studium an der Ruhr-Universität Bochum keine Vorkurse besuchen. Kommen Sie einfach am ersten Tag des Orientierungsprogramm zur Universität, wo Sie alles Weitere erfahren.
Die meisten Vorlesungen, die für das erste Fachsemester geeignet sind, finden Sie im Simultanplan. Für die dazugehörigen Arbeitsgemeinschaften existiert darüber hinaus ein gesonderter Plan („Methodik-Simultanplan“). Alle angebotenen Vorlesungen des jeweiligen Semesters finden Sie im Vorlesungsverzeichnis auf der Homepage der Fakultät („Studium (Staatsexamen)“ → „Lehrveranstaltungen“). Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an Ihre/-n Tutor/-in oder an die Studienfachberatung.
Die Abkürzung s.t. steht für die Angabe „sine tempore“ und bedeutet konkret, dass eine Veranstaltung genau zur angegebenen Uhrzeit beginnt. Diese Zeitangabe gilt für alle Veranstaltungen, die im Bochumer Fenster stattfinden. Bei der Angabe c.t. („cum tempore“) beginnt die Veranstaltung eine Viertelstunde später und endet eine Viertelstunde eher als angegeben. Diese Zeiten gelten in der Regel für alle Veranstaltungen, die auf dem Campus stattfinden. Abweichungen von diesen Regeln werden entweder im Simultanplan ausgewiesen oder vom Dozenten zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.
Jeder Mensch ist ein anderer Lerntyp! Manche können sich Inhalte am besten über entsprechende Schaubilder einprägen, andere erschließen sich diese lieber über die umfangreichere Darstellung in Fließtexten, wieder andere möchten das Gelernte direkt an kleinen Beispielsfällen testen.
Das bedeutet aber eben auch, dass für jede/n eine andere Darstellung und Aufbereitung von Inhalten von Vorteil sein kann. Immer ist es ratsam, einen Blick in die Literaturempfehlungen aus der Vorlesung zu werfen! Allerdings sollte hier nicht „blind“ gekauft, sondern vielmehr im Vorfeld geprüft werden, ob das empfohlene Werk zum eigenen Lernstil passt. Dies ist am besten dadurch möglich, dass man sich eine kleine Auswahl an Literatur im ZRS in Ruhe ansieht und auf Inhalte und Darstellungsarten vergleicht. Auf Ebene 7 finden Sie mehrere Regale mit der aktuellsten Ausbildungsliteratur. Nehmen Sie sich einen oder zwei Nachmittage Zeit, in denen Sie für sich das richtige Lehrbuch finden, das dann auch den gewünschten Lerneffekt bringt.
Es wird eine Veranstaltung zu Lerntechniken im Jurastudium stattfinden. Bei dieser führt die Juristin und Buchautorin Barbara Lange in die Lerntechniken des rechtswissenschaftlichen Studiums ein und gibt den Studierenden wertvolle Tipps für das Studium an die Hand. Der Termin wird zeitnah für jedes Semester bekannt gegeben.
In einer Abschlussklausur wird Ihnen ein Lebenssachverhalt (ein „Fall“) präsentiert, der mit einer juristischen Fragestellung (bspw. „Wie ist die Rechtslage?“ oder „Zu Recht?“) endet. Ihre Aufgabe ist es dann, diese umfassend im sogenannten Gutachtenstil zu beantworten. Die Falllösungstechnik erlernen Sie in den korrespondierenden Arbeitsgemeinschaften zu den Vorlesungen, den speziellen Klausurentrainings (ab dem 1. Fachsemester), dem „Konzept Kleingruppe“ (ab dem 2. Fachsemester) und natürlich, indem Sie in der Nachbereitung eigenständig Fälle aus Fallbüchern lösen.
Teilweise werden diese Falllösungsklausuren durch einzelne Zusatzfragen ergänzt, bei denen Ihr Wissen punktuell abgefragt wird.
Um Ihren eigenen Leistungsstand im Vorfeld einer Klausur einschätzen zu können, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, angebotene Probeklausuren mitzuschreiben und in Absprache mit Ihrer AG-Leiterin / Ihrem AG-Leiter die ein oder andere ausformulierte Lösung eines Falles aus der Arbeitsgemeinschaft zur Korrektur einzureichen. Wichtig ist hierbei: Nur Übung macht den Meister!
Einen Vorschlag für den optimalen Studienverlauf in der Regelstudienzeit finden Sie in diesem Ordner mit der Übersicht „Die juristische Ausbildung im Überblick“. Dieser lässt sich allerdings auch persönlichen Umständen und Bedürfnissen anpassen. Beachten Sie allerdings, dass fast jede Veränderung zu einer Verlängerung der Studienzeit führen wird. Dies sollte insbesondere im Hinblick auf einen möglichen BAföG-Anspruch berücksichtigt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die juristische Studienberatung zum Grundstudium (Daniel Musinsky, GC 6/59).
Nein, jede Veranstaltung kann in jedem Fachsemester besucht werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Klausur mal nicht bestanden wurde. Diese kann dann einmal wiederholt werden. Bei der Planung sollten Sie allerdings darauf achten, dass gewisse Veranstaltungen nicht jedes Semester, sondern immer nur im Jahresrhythmus angeboten werden, d.h. immer nur im Sommer- oder im Wintersemester.
Daneben vermitteln einige Vorlesungen das Grundwissen für weitere, darauf aufbauende Fächer, sodass teilweise schon eine gewisse logische Reihenfolge empfehlenswert ist (z.B. Strafrecht AT vor Strafrecht BT).
Nein, eine solche Vorgabe gibt es nicht. Die Zwischenprüfung kann nach jedem Fachsemester erreicht werden, sobald alle Module abgeschlossen sind. Dies ist in der Regel nach vier Semestern der Fall (§ 6 Abs. 2 SPO 2011 i. d. F. vom 7. August 2015). Eine Begrenzung erfolgt lediglich über die Versuchsbegrenzung im Hinblick auf Fehlversuche. Jede Klausur darf dabei einmal, jede Hausarbeit pro Rechtsgebiet zweimal wiederholt werden. Sollten so viele Fehlversuche gesammelt worden sein, dass ein Erreichen der Zwischenprüfung nicht mehr möglich ist, erfolgt die Zwangsexmatrikulation.
Die Pflichtfachpraktika (§ 8 JAG NRW) sind, neben der bestandenen Zwischenprüfung und dem Fremdsprachennachweis, Zulassungsvoraussetzungen der Staatlichen Pflichtfachprüfung. Das bedeutet, dass sie bis zum Anmeldezeitpunkt spätestens abgeschlossen sein müssen. Beachten Sie aber, dass die Pflichtpraktika jeweils für sechs Wochen in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden müssen. Im Rahmen der Examensvorbereitung im RUBRUM oder auch einem kommerziellen Repetitorium wird es keine komplett freie Zeit von sechs Wochen mehr geben. Daher sollte die praktische Studienzeit bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein, damit Sie sich auf die Examensvorbereitung konzentrieren können. Alle Informationen zur praktischen Studienzeit finden Sie im „Merkblatt zur praktischen Studienzeit“ auf den Homepages der Justizprüfungsämter Hamm und Düsseldorf.