Letzte Änderung: 19. Januar 2024

Allgemeiner Zutritt zum ZRS an Samstagen ab dem 20.08.2021

Unter Berücksichtigung der Corona-Vorschriften, Hygiene- und Verhaltensregeln und der Nutzungsbedingungen des ZRS, ist samstags ein allgemeiner, befristeter Zugang zum Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar der Ruhr-Universität Bochum unter nachfolgenden Bedingungen möglich:

A. Zutrittsberechtigter Personenkreis

  1. Das ZRS ist samstags für alle Angehörigen der Ruhr-Universität geöffnet.
  2. Doktorandinnen und Doktoranden, die an einem Lehrstuhl der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität promovieren, können sich für samstags ganztägig einen von 45 zur Verfügung gestellten, festen Arbeitsplätzen reservieren lassen.
  3. Für die Platzbuchung über das Buchungssystem stehen weitere 200 Arbeitsplätze für Angehörige der Juristischen Fakultät zur Verfügung.

B. Zutrittszeitraum und Aufenthaltsdauer

Samstags, in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr, können Angehörige der RUB das ZRS zum Zweck der Recherche für die Dauer von einer Stunde besuchen.

Doktorand*innen, die einen Arbeitsplatz zugewiesen bekommen haben, sowie Nutzerinnen und Nutzer, die einen Platz gebucht haben, ist der Aufenthalt ganztägig entsprechend der Samstagsöffnungszeit gestattet.

C. Zugang zu und Aufenthalt in der GD-Bibliothek

I. Arbeitsplatz

Die Arbeitsplätze stehen, mit Ausnahme der zugewiesenen und gebuchten Arbeitsplätze, samstags nicht zum dauerhaften Arbeiten zur Verfügung. Lediglich zum Nachlesen kann kurz platzgenommen werden. Hierbei ist unbedingt auf die Einhaltung der coronabedingten Verhaltens- und Hygienevorschriften, insbesondere in Bezug auf die Masken- und Abstandspflicht, zu achten.

 

II. Zutrittsbeschränkung

  • Beim Betreten des ZRS ist ein aktueller, negativer und durch eine Teststelle bestätigter Coronatest vorzuzeigen. Die Vornahme des Tests darf zum Zeitpunkt der abendlichen ZRS Schließung höchstens 48 Stunden zurückliegen. Der Zutritt zum ZRS ist auch bei Nachweis der Immunisierung durch eine vollständige Impfung (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder Genesung (der Nachweis durch PCR- oder gleichwertigem Test muss mind. 28 Tage und darf nicht mehr als 6 Monate alt sein) möglich.
  • Am Eingangsbereich nehmen sich die Nutzerinnen und Nutzer jeweils einen der bereitliegenden und desinfizierten 45 Schlüsselanhänger mit.
  • Sollte kein Schlüsselanhänger mehr ausliegen, ist die Höchstzahl der Besucher erreicht. Der Zutritt ist dann nicht mehr möglich.
  • Doktorand*innen und Fakultätsangehörige mit festem Arbeitsplatz müssen keinen Schlüsselanhänger mitnehmen. 

 

III. Anwesenheitskontrolle und Rückverfolgbarkeit

  • Für den Aufenthalt im ZRS ist die Rückverfolgbarkeit notwendig.
  • Die persönlichen Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer) sowie der Zeitraum der Anwesenheit werden Vorort erfasst. Dies geschieht über Kontrollzettel oder Anwesenheitslisten.  
  • Die Listen und die Kontrollzettel werden 4 Wochen verschlossen aufbewahrt und anschließend vernichtet.

 

IV. Platzreservierung für Promovierende

  • Promovierenden der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum wird auf einen per E-Mail zu stellenden Antrag samstags während der Öffnungszeiten ein dauerhafter Arbeitsplatz zugewiesen.
  • Der Antrag ist formlos unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer), des betreuenden Lehrstuhls und der Matrikelnummer an buchungen-zrs@ruhr-uni-bochum.de zu stellen.
  • Ein Nachweis über die Annahme als Doktorand*in (z.B. Betreuungsvereinbarung) ist dem Antrag beizufügen.
  • Der beantragte Arbeitsplatz kann bis auf Weiteres dauerhaft genutzt werden, längstens jedoch bis zu einer Änderung der ZRS Zutrittsbestimmungen oder bis zum Abschluss der Doktorarbeit.

 

V. Verhalten in der Bibliothek

  • Mit dem Betreten des ZRS erklären sich die Nutzerinnen und Nutzer mit den Nutzungsbedingungen des ZRS einverstanden und verpflichten sich, die Vorgaben und Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, insbesondere auch in Bezug auf die Masken- und Abstandspflicht, einzuhalten. Alle aktuellen Informationen zu den coronabedingten Verhaltensmaßnahmen werden auf den Webseiten des ZRS bekannt gegeben.
  • Den Anweisungen der ZRS Mitarbeiter*innen ist unbedingt Folge zu leisten. Ausnahmen können nicht gemacht werden.