Letzte Änderung: 20. November 2024

Fristen und Termine für das Hauptstudium

Allgemeine Fristen und Termine

 

Alle Fristen und Prüfungstermine finden Sie immer hier!

Vorlesungsabschluss-klausuren Wintersemester 2024/2025

Beginn Anmeldephase:

Do., 14.11.2024 (08:00:00 Uhr) (eCampus)

Ende Anmeldephase:

Mi., 08.01.2025 (12:00:00 Uhr) (eCampus)

Bekanntgabe der Noten:

Die Noten der Vorlesungsabschlussklausuren werden nach Durchführung der Zweitkorrekturen in eCampus veröffentlicht!

Examensseminararbeiten / häusliche Arbeiten im Schwerpunktbereich

Seminarthemenangebote häusliche Arbeit für das Sommersemester 2025

Beginn Anmeldephase:

Mi., 20.11.2024

Ende Anmeldephase:

Fr., 03.01.2025

Bekanntgabe der SPB-Seminar-Zuteilungen:

Die Bekanntgabe der Zuteilung erfolgt via eCampus.
 

Hinweis: wählen Sie zur Einsicht in Ihre Prüfungsanmeldung in eCampus bitte das richtige Prüfungssemester (hier: Sommersemester 2025) aus!

Zentraler Vorbesprechungstermin:

Fr, 31.01.2025

Beginn der Bearbeitungszeit:

Fr., 31.01.2025

Ende der Bearbeitungszeit:

Fr., 28.02.2025

Anmeldung:

Reichen Sie Ihren Zulassungsantrag innerhalb der Anmeldefrist (20.11.2024-03.01.2025)

 

Abgabe der häuslichen Arbeit:

Geben Sie Ihre häusliche Arbeit entweder

  • persönlich beim Prüfungsamt (GD 2/512) (am 28.02.2025 sogar bis 21:30 Uhr möglich) oder
  • durch Einwurf in den Briefkasten zwischen GD 2/512 und GD 2/508,
  • per Post an Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Prüfungsamt, Gebäude GD, Postfach 4, 44780 Bochum (mit gut lesebarem Poststempel spätestens des 28.02.2025)

ein.

 

Im Falle der Posteinsendung empfehlen wir eine Einsendung mittels Einscheiben Rückschein (nicht: Einschreiben Einwurf!).

Wir empfehlen die persönliche Abgabe im Prüfungsamt!

Bekanntgabe der Noten:

Die Noten werden in eCampus nach der Verteidigung bekanntgegeben, sobald dem Prüfungsamt die Notenlisten vorliegen.

Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Ein Rücktritt von der häuslichen Arbeit ohne Angabe von Gründen ist bis zum Fr., 17.01.2025 möglich.

Ein Rücktritt von der Vorlesungsabschlussklausur ohne Angabe von Gründen ist bis zu vierzehn Tagen vor dem Prüfungstermin möglich.

 

Die Abmeldung im Falle der häuslichen Arbeit erfolgt formlos unter Angabe der Matrikelnr. per E-Mail beim Prüfungsamt (pruefungsanmeldung-jura@rub.de). Die Abmeldung im Falle der Vorlesungsabschlussklausur erfolgt über eCampus.

Rücktritt von Prüfungen wegen nicht zu vertretener Gründe (etwa Krankheit)

Nach Ablauf der Anmeldefristen ist ein Rücktritt von der häuslichen Arbeit nur unter Darlegung von nicht zu vertretenden Gründen möglich. Dasselbe gilt für einen Rücktritt von den Vorlesungsabschlussklausuren nach Ablauf der zusätzlich eingeräumten Abmeldefrist. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.

Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab.

Reichen Sie dann bitte unter Beachtung der Vorgaben des § 42 Abs. 2 S. 1 der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.08.2011, § 22 Abs. 1 S. 2, S. 3 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!

Folgendes Formular ist hierbei zu verwenden: Abmeldung von einer SPB-Prüfung

Zur Glaubhaftmachung sind geeignete Nachweise vorzulegen. Im Krankheitsfalle bedeutet das die Darlegung von Befundtatsachen, auf deren Grundlage die Frage der Prüfungsfähigkeit beurteilt werden kann. Aus diesem Grund ist regelmäßig die Vorlage eines ärztlichens Attestes erforderlich, aus dem sich geeignete Befundtatsachen ergeben.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält diese Befundtatsachen nicht und ist daher nicht ausreichend.

Einsichtnahmen

Ihren Antrag auf Einsichtnahme in Schwerpunktbereichsleistungen (Häusliche Arbeit; Vorlesungsabschlussklausuren) richten Sie bitte vollständig ausgefüllt unmittelbar an den zuständigen Lehrstuhl (bitte nicht (mehr) an das Prüfungsamt!).

Sollten Sie nicht genau zuordnen können, welchem Lehrstuhl ggf. ein externer Dozierender angehört, richten Sie Ihren Antrag gerne an die Schwerpunktbereichsleitung, die den Antrag an den zuständigen Lehrstuhl weiterleiten wird.

 

Schwerpunktbereichsleitungen:

 

Schwerpunktbereich 1: Professor Dr. Arndt Kiehnle

 

Schwerpunktbereich 2: Professor Dr. Jacob Joussen

 

Schwerpunktbereich 3: Professorin Dr. Renate Schaub, LL.M.

 

Schwerpunktbereich 4: Professor Dr. Pierre Thielbörger

 

Schwerpunktbereich 5: Professor Dr. Jörg Ennuschat

 

Schwerpunktbereich 6: Professor Dr. Roman Seer

 

Schwerpunktbereich 7: Professor Dr. Gereon Wolters

 

Hinweis: Eine Einsichtnahme ist nur innerhalb der von der Ruhr-Universität festgesetzten Aufbewahrungsfristen möglich, die sich aus der Aufbewahrungsrichtlinie vom 10.01.2022 ergeben.