

Nach Maßgabe der jeweils geltenden Corona-Vorschriften und Hygienebestimmungen, dieses Konzepts und der auf der Webseite des ZRS kurzfristig bekannt gegebenen Änderungen ist ein befristeter Zugang zum Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminar für Studierende der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum gestattet.
Verstöße gegen die vorgenannten Verhaltensregeln und Anweisungen des Personals des ZRS können mit einem Ausschluss von der Nutzung geahndet werden.
Zutrittsmöglichkeit zum ZRS besteht innerhalb der auf den Webseiten des ZRS bekannt gegebenen Zeiträumen.
Einen Arbeitsplatz können sich im o.g. Zeitraum und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten alle an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum eingeschriebenen Studierenden zuweisen lassen.
I. Arbeitsplatz
Die zugangsberechtigten Studierenden müssen sich über das webbasierte Buchungssystem des ZRS einen Arbeitsplatz mit Vorlauf buchen. Details zum Buchungssystem und nähere Informationen zur Buchung stehen auf der Webseite des ZRS.
Entsprechend der Buchung, wird den Studierenden am Eingang der GD Bibliothek ein individueller Arbeitsplatz zugewiesen. Jede/r Studierende darf ausschließlich an seinem/ihrem Arbeitsplatz sitzen.
Für Studierende, die sich nachweislich bereits zum Examen angemeldet haben, sind insgesamt 45 Plätze reserviert und nur durch sie buchbar.
Um die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen kontrolliert begrenzen und das Ansteckungsrisiko für die vor Ort Lernenden minimieren zu können, muss das ZRS in den unter A. angegebenen Zeitfenstern weiterhin für sonstige Besucher geschlossen bleiben bzw. kann es für sie keine Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
II. Zugangskontrolle
Beim Betreten des ZRS ist ein aktueller, negativer und durch eine Teststelle bestätigter Coronatest vorzuzeigen. Die Vornahme des Tests darf zum Zeitpunkt der abendlichen ZRS Schließung höchstens 48 Stunden zurückliegen. Der Zutritt zum ZRS ist auch bei Nachweis der Immunisierung durch eine vollständige Impfung (die zweite Impfung muss mindestens zwei Wochen zurückliegen) oder Genesung (der Nachweis durch PCR- oder gleichwertigem Test muss mind. 28 Tage und darf nicht mehr als 6 Monate alt sein) möglich.
Der Zutritt zur GD Bibliothek ist nur unter Vorlage des gültigen ZRS-Seminarausweises möglich. Für die Ausstellung eines neuen Ausweises ist die Studienbescheinigung und der Studierendenausweis mitzubringen.
Studierende in der Examensvorbereitung weisen dies durch die Meldebescheinigung oder die Ladung zur Prüfung nach. Der Seminarausweis wird entsprechend gestempelt.
Für die Nutzung von Lern- und Arbeitsplätzen im ZRS müssen die Studierenden registriert werden. Die Anwesenheit- und die Dauer der Anwesenheit wird am Bibliothekseingang notiert. Die jeweiligen Kontaktdaten des/der Studierenden (Name, Telefonnummer, Adresse) liegen bereits durch die Buchung vor.
III. Arbeitsplatzbuchung
Die Zahl der Arbeitsplätze ist reduziert. Derzeit sind insgesamt 290 Plätze buchbar. Für Examenskandidat*innen sind davon 45 Plätze exklusiv buchbar.
Bei der Buchung werden persönliche Daten wie Name, Adresse, Matrikelnummer und Telefonnummer benötigt. Mit der Platzbuchung erklären sich die Nutzer*innen mit der Datenerhebung und den Nutzungsbedingungen einverstanden und verpflichten sich, die Vorgaben und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Beim Eintritt in die GD Bibliothek wird den Studierenden ein Arbeitsplatz zugewiesen. Der Arbeitsplatz steht nach erfolgreicher Buchung ausschließlich für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung. Beim Verlassen der Bibliothek verfällt ein gebuchter Arbeitsplatz.
Bei unentschuldigter vollständiger Nichtinanspruchnahme eines gebuchten Arbeitsplatzes ohne vorherige Ankündigung (möglichst per E-Mail) kann die betreffende Person für die Dauer von einer Woche von der erneuten Buchung eines Arbeitsplatzes ausgeschlossen werden.
Ein solidarisches Verhalten aller Nutzerinnen und Nutzer wird vorausgesetzt. Platzreservierungen sollten lediglich denen vorbehalten bleiben, die dies wirklich benötigen.
Arbeitsplatzbuchungen und -absagen können bis eine Stunde vor Beginn getätigt werden.
IV. Verhalten in der Bibliothek
Die coronabedingten Verhaltensmaßnahmen und Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere auch die Abstandsregelungen und die Bestimmungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Alle entsprechenden und aktuellen Informationen dazu werden regelmäßig auf den Webseiten des ZRS bekannt gegeben.
Den Anweisungen der ZRS-Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten.
In den Gängen zwischen den Buchregalen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Studierende dürfen nur die Plätze einnehmen, die ihnen zugewiesen wurden. Gesperrte Bereiche sind entsprechend kenntlich gemacht und dürfen nicht genutzt werden. Die Benutzung des Aufzugs ist nur Personen erlaubt, die aufgrund einer körperlichen Behinderung darauf angewiesen sind.
Die Arbeitsplätze sind vor dem Verlassen der Bibliothek ordentlich zu hinterlassen, Bücher dürfen nicht am Platz liegen blieben.
Das Zentrale Rechtswissenschaftliche Seminar ist eine reine Präsenzbibliothek. Die unter normalen Bedingungen angebotene Übernacht- und Wochenendausleihe ist derzeit nicht möglich, da weder die Rückgaberoutine gewährleistet noch die Buchausgabe ermöglicht werden kann.
Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren. Die Mitarbeiter*innen sind durch eine Plexiglasscheibe geschützt.
Auf Anfrage an der Infotheke können Desinfektionstücher oder Desinfektionsspray ausgegeben werden, sollten Studierende das Bedürfnis haben, den Bucheinband einmal kurz mit einem Tuch abzureiben. Bitte nicht die Buchseiten besprühen oder wischen.
Der Scanservice für die Studierenden der Juristischen Fakultät bleibt bis auf Weiteres bestehen. Auf die Buchung eines Arbeitsplatzes sollte dann verzichtet werden, wenn auch ein Scanauftrag ausreichend ist.
Die o.g. Bedingungen sind Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Änderungen der Bestimmungen sind jederzeit möglich.