Letzte Änderung: 02. Oktober 2020

Zugang zum ZRS für wissenschaftlich arbeitendes Personal

ab dem 14. 09. 2020

A. Öffnungszeiten

Montag

10.00 – 17.00 Uhr

Mittwoch

10.00 – 17.00 Uhr

Freitag

08.00 – 11.45 Uhr

B. Zugang und Zeitfenster

  • Aufgrund dieses Konzepts erhalten Professor*innen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Lehrstühle der Juristischen Fakultät sowie wissenschaftliche Hilfskräfte Zutritt, die über einen ZRS Ausweis verfügen; ferner studentische Hilfskräfte nach den unter C. aufgeführten Bestimmungen. Es dürfen sich aufgrund dieses Konzepts gleichzeitig nur 15 Nutzer*innen in der GD Bibliothek aufhalten.
  • Die Aufenthaltsdauer ist auf eine Stunde begrenzt.
  • Der Zutritt zur GD Bibliothek ist während der Öffnungszeiten ohne vorangegangene Anmeldung möglich.
  • Die Nutzer*innen müssen sich beim Betreten der GD Bibliothek zunächst bei den Mitarbeiter*innen der Infotheke anmelden. Alle Anwesenden werden in einer Registrierungsliste erfasst.  Diese Liste bleibt für vier Wochen unter Verschluss im ZRS und wird dann vernichtet.

C. Studentische Hilfskräfte

  • Der Zutritt für studentische Hilfskräfte, die lediglich im Auftrag der zutrittsberechtigen Wissenschaftler*innen das ZRS besuchen, ist während der Öffnungszeiten ohne vorangegangene Anmeldung möglich.
  • Auch die studentischen Hilfskräfte müssen sich beim Betreten der GD Bibliothek zur Anwesenheitskontrolle und Registrierung bei den Mitarbeiter*innen der Infotheke anmelden.
  • Für den Zutritt zur Bibliothek ist immer die Vorlage des ZRS Benutzerausweises des Vorgesetzten notwendig.
  • Studentische Hilfskräfte dürfen nur entsandt werden um
    • Bücher im Rahmen der Standortverlagerung zu entnehmen oder zurückzugeben,
    • Kopier- oder Scanaufträge für die nach B. zugangsberechtigten Personen zu erledigen.
  • Studentische Hilfskräfte können die Übernacht- und Wochenendausleihe auf den eigenen Ausweis nicht nutzen. Auch im Übrigen ist die Nutzung der Bestände der GD-Bibliothek für den eigenen Bedarf der studentischen Hilfskraft (Entnahme auf den Ausweis des Vorgesetzten, Kopieren, Scannen etc.) nicht zulässig. Die Vorgesetzten tragen die Verantwortung für das Verhalten der studentischen Hilfskraft in den Bibliotheksräumen und informieren sie über alle Verhaltensregeln und Bestimmungen.

D. Zutritt und Aufenthalt

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist stets und insbesondere auch vor der Eingangstür einzuhalten. Abstandsmarkierungen sowie die durch Aushang und über E-Mails der Verwaltung bekannt gemachten allgemeinen Hygiene-Vorschriften und Hinweise der ZRS Mitarbeiter*innen sind einzuhalten.
  • In der gesamten GD-Bibliothek ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Schutz muss während des gesamten Zeitraums Mund und Nase bedecken. Sogenannte Gesichtsvisiere sind nicht ausreichend.
  • In den Gängen zwischen den Buchregalen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
  • Die Benutzung des Aufzugs ist nur Personen erlaubt, die aufgrund einer körperlichen Behinderung darauf angewiesen sind. Dies wird durch Aushang kenntlich gemacht.
  • Es dürfen keine Taschen oder Jacken mitgeführt werden.
  • Bitte zeigen Sie Ihren Personalausweis und Ihren ZRS Benutzerausweis beim Betreten der GD-Bibliothek vor.
  • Arbeitsplätze dürfen nicht genutzt werden.
  • Halten Sie sich bitte lediglich so lange in der den Räumen der GD-Bibliothek auf wie unbedingt nötig. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Räume rechtzeitig vor Ablauf einer Stunde zu verlassen.
  • Informieren Sie sich bitte vorab, wo die gesuchten Werke zu finden sind:
  • Bei Fragen wenden Sie sich gerne vorab per Telefon unter 0234-32-24504 oder per Mail an zrs-info@rub.de an das ZRS-Team.
  • Die Gruppenräume, das Silentium, die Brücke und die PC-Arbeitsplätze sind gesperrt und dürfen nicht genutzt werden.
  • Personen, die gegen die hier genannten Verhaltensregeln verstoßen, müssen die GD-Bibliothek umgehend verlassen und können von einer weiteren Nutzung bis zur Aufnahme des Normalbetriebs ausgeschlossen werden.

E. Ablauf der Verbuchung, Anzahl der Werke und Rückgabe

  • Lehrbücher, Skripte und einige wichtige Kommentare sind von der Standortverlagerung ausgeschlossen.
  • Für die Buchrückgabe und die Buchentnahme legen Sie bitte Ihren ZRS-Ausweis und die Bücher so auf die Theke oder den Tisch, dass die Strichcodes der Bücher und des Ausweises nach oben zeigen, und treten Sie dann bitte zurück.

F. Weitere Hinweise

  • Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren.
  • Eine Desinfektion der Bücher kann nicht erfolgen. Die Bücher verweilen nicht in Buchquarantäne. Schmierinfektionen können daher nicht sicher ausgeschlossen werden. Es kann auf Anfrage an der Infotheke Desinfektionstücher oder Desinfektionsspray ausgegeben werden. Diese dürfen nur für den Bucheinband benutzt werden.
  • Dieses Konzept enthält Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie. Änderungen sind jederzeit möglich.