Letzte Änderung: 22. Oktober 2023

Zwischenprüfungszeugnis

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses.

Beantragung des Zwischenprüfungszeug-nisses, wenn Sie die Zwischenprüfung bis einschließlich Sommersemester 2023 bestanden haben und das Zwischenprüfungszeugnis nach § 34 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung (2011) vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 beantragen möchten:

 

Antrag

Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Leistungsnachweise in eCampus erfasst sind.

 

Die Zwischenprüfung besteht aus insgesamt fünf Modulen:

  • Grundlagenfächer,
  • integrierte Hausarbeiten,
  • Bürgerliches Recht,
  • Öffentliches Recht,
  • Strafrecht

 

Diese Module müssen Sie in eCampus abschließen (= modularisieren). Eine Anleitung finden Sie in den Tutorials von IT.Services und hier im Handbuch Jura.

 

Hinweis: Aufgrund der Möglichkeit, die Leistung "Kriminologie I */**" sowohl für das Modul "Strafrecht" als auch für das Modul "(Wahl-)Grundlagenfach" nutzen zu können (nur, wenn die Leistung vor dem Sommersemester 2023 erbracht wurde), kommt es in eCampus beim Abschluss des Moduls "(Wahl-)Grundlagenfach" zu Zuordnungnsproblemen. In diesem Fall muss die Leistung "Kriminologie I" von uns dupliziert werden.

Sollten Sie auf dieses Problem stoßen, schreiben Sie mit eine E-Mail mit dem Betreff "Kriminologie I duplizieren" an Herrn Andree Husemann unter Andree.Husemann@rub.de unter Angabe Ihre Matrikelnr. (und ausschließlich von Ihrer RUB-Mail-Adresse). Geben Sie in dieser E-Mail unbedingt auch an, welche Leistungen in dem Modul "(Wahl-)Grundlagenfach" modularisiert werden sollen.

 

Wenn Sie alle Module abgeschlossen haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit folgendem Antrag mit der Bitte um Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses an jura-pruefungsamt@rub.de.

 

Sobald das Zwischenprüfungszeugnis ausgestellt wurde, erhalten Sie eine E-Mail von uns. Sie können Ihr Zeugnis dann gegen Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich bei uns im Prüfungsamt abholen.

Im Falle einer Vertretung benötigen wir die schriftliche Vollmacht im Orignal und den Studierendenausweis der vertretenen Person.

Beantragung des Zwischenprüfungszeug-nisses, wenn Sie entweder:

 

- die Zwischenprüfung bis einschließlich Sommersemester 2023 bestanden haben, aber von der Möglichkeit des § 43 Abs. 3 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 Gebrauch machen möchten,

 

- die Zwischenprüfung nicht bis einschließlich Sommersemester 2023 bestanden haben, aber von der Möglichkeit des § 43 Abs. 3 Nr. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 Gebrauch machen möchten (nur für Leistungen möglich, die bis zum 31.12.2024 erbracht wurden) oder

 

- die Zwischenprüfung ab dem Wintersemester 2023/2024 bestanden haben und das Zwischenprüfungszeugnis nach § 32 S. 1 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 beantragen: 

 

Antrag

Da die SPO 2023 bisher noch nicht in eCampus umgesetzt wurde, können wir aktuell keine Zwischenprüfungszeugnisse, die auf der Grundlage des § 43 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023 beantragt werden, ausstellen. Sobald dies möglich ist, informieren wir Sie auf dieser Homepage.

Derzeit sind auch noch keine Modularisierungen möglich. Bitte modularisieren Sie Ihre Leistungen daher (noch) nicht.

 

Bescheinigungen über das Quorum nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW sind erst für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ab dem 17.02.2025 erforderlich. Diese Bescheinigungen werden erst ab dem 1. Oktober 2024 ausgestellt (Ihre Leistungen sind und bleiben aber selbstverständlich als solche in eCampus abrufbar).

Bitte stellen Sie den Antrag daher frühestens ab dem 1. Oktober 2024.

 

Zeugnisse über die bestandene Zwischenprüfung nach § 30 Abs. 2 SPO 2023 stellen wir erstmals nach dem Wintersemester 2023/2024 aus.