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Zeugnisse und weitere Bescheinigungen

Anträge auf Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen müssen über Ihre RUB-E-Mailadresse an uns gerichtet werden.
Nach Fertigstellung Ihrer beantragten Zeugnisse und Bescheinigungen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Im Falle einer Vertretung benötigen wir die schriftliche Vollmacht im Orignal und eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises der vertretenen Person.
Die allgemeinen Abholzeiten der Zeugnisse und Bescheinigungen sind: 

montags bis donnerstags 
9-12 Uhr
Zimmer GD 2/514

Zeugnisse


Voraussetzung zur Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses ist das Bestehen der drei Zwischenprüfungsklausuren nach §§ 30 ff. SPO 2023.

Das Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie nur auf Antrag. 

Beachten Sie folgende Hinweise.

 

Das Schwerpunktzeugnis erhalten Sie nur auf Antrag

Bescheinigungen


Für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfungen müssen Sie dem JPA eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, die vom Prüfungsamt der Fakultät gesiegelt und unterschrieben wird.
Damit wir Ihnen diese Bescheinigung ausstellen können, müssen Sie die Leistungen:
- Aufsichtsarbeiten
- häusliche Arbeiten
in eCampus den entsprechenden Modulen ("Aufsichtsarbeiten (SPO 2023)" und "Häusliche Arbeiten (SPO 2023)") zuordnen.
Nach Modulzuordnung in eCampus schreiben Sie bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnr. eine E-Mail an jura-pruefungsamt@rub.de (auschließlich von Ihrer RUB-Mail-Adresse!).
Nach Fertigstellung der Bescheinigung erhalten Sie eine Benachrichtigung wo und wann Sie die Bescheinigung abholen können. 

Fordern Sie die Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.
 

Im Falle eines Universitätswechsels benötigen Sie in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Fordern Sie die Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihres Geburtsortes sowie Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.

Hinweis: Über eCampus haben Sie die Möglichkeit, sowohl eine Leistungsbescheinigung als auch ein Transcript of Records in deutscher oder in englischer Sprache zu erhalten (unter "Übersicht der Zeugnisse (ansehen/drucken)").
 

1. Das Transcript of Records (sog. "kleine" Bescheinigung)

Sie können zwischen einer Übersicht über alle Leistungsnachweise (einschließlich ihrer nicht bestandenen Prüfungen) oder einem vorläufigem Ausdruck des Transcript of Records (nur bestandene Prüfungen) auswählen (bspw. zur Vorlage bei Bewerbungen, Praktikumsstellen, ...).


2. Die Leistungsübersicht (sog. "große" Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden oder im Rechtsverkehr)

Im Falle eines Studienortswechsels oder eines Anerkennungsverfahrens an einer anderen Einrichtung, aber auch wenn Sie ein Auslandssemester planen oder im Ausland studieren möchten, muss die jeweilige Bescheinigung vom Prüfungsamt unterschrieben und ggf. gesiegelt werden. Wenn Sie die Bescheinigung also für "offizielle" (behrördliche) Zwecke benötigen, fordern Sie die jeweillige Bescheinigung bitte per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de unter Nennung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnr. (ggf. auch unter Nennung Ihrer Adresse, wenn Sie eine postalische Zusendung wünschen) an.