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Promotion an der Juristischen Fakultät - Forschen. Vertiefen. Gestalten.

Die Promotion bietet Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, sich vertieft mit einer rechtswissenschaftlichen Fragestellung auseinanderzusetzen und einen eigenständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion zu leisten. Sie steht für wissenschaftliche Exzellenz, analytische Tiefe und die Fähigkeit, komplexe rechtliche Probleme selbstständig zu bearbeiten.

Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum unterstützt Promovierende auf ihrem Weg zur Promotion durch eine intensive wissenschaftliche Betreuung, ein vielfältiges Forschungsumfeld und zahlreiche Möglichkeiten zum fachlichen Austausch. Unsere Fakultät bietet hervorragende Bedingungen für anspruchsvolle rechtswissenschaftliche Forschung in allen Bereichen des Rechts.

Ihr Weg zur Promotion


Der erste Schritt zur Promotion ist die Suche nach einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer, die oder der das Promotionsvorhaben wissenschaftlich betreut. Gemeinsam werden das Forschungsvorhaben und die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Im Anschluss wird die Betreuungsvereinbarung geschlossen und es erfolgt die Immatrikulation in den Promotionsstudiengang.

Nach der Zusage einer Betreuung kann die Zulassung zur Promotion beantragt werden. Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.

Im Mittelpunkt der Promotion steht die Anfertigung einer Dissertation. Die Arbeit soll einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag zur Rechtswissenschaft leisten und neue Erkenntnisse für Forschung und Praxis gewinnen. Während dieser Phase werden Sie intentiv - ggf. auch in Form von Doktorandenseminaren - betreut.

Nach Einreichung der Dissertation wird diese von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern bewertet. Die Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidung über die Annahme der Arbeit.

Im Rahmen des Rigorosums hält der Promovent / die Promoventin einen Vortrag zu einem wissenschaftlichen Thema.

(In der mündlichen Prüfung stellt die Doktorandin oder der Doktorand die Ergebnisse der Dissertation vor und verteidigt diese im wissenschaftlichen Gespräch.)

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens und Erfüllung der Veröffentlichungspflichten wird der Doktorgrad verliehen.

Ablauf Promotion
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Ablauf Promotion