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Habilitation an der Juristischen Fakultät

Die Habilitation ist der traditionelle Nachweis besonderer wissenschaftlicher Befähigung und stellt einen wichtigen Qualifikationsschritt auf dem Weg zu einer Professur dar. Mit ihr weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Fähigkeit nach, ein rechtswissenschaftliches Fachgebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.

Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und bietet hervorragende Rahmenbedingungen für eigenständige Forschung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau. Habilitandinnen und Habilitanden profitieren von einer breiten fachlichen Aufstellung der Fakultät, einem vielfältigen Forschungsumfeld und einem intensiven wissenschaftlichen Austausch innerhalb der Fakultät sowie mit nationalen und internationalen Partnern.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens wird die Lehrbefugnis (venia legendi) für die jeweiligen rechtswissenschaftlichen Fächer verliehen. Die Habilitation dokumentiert die Befähigung zu selbstständiger Forschung und universitärer Lehre und eröffnet zugleich den Zugang zu wissenschaftlichen Leitungspositionen und Professuren.

Wissenschaftlicher Nachwuchs an der RUB

Die Juristische Fakultät versteht die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses als zentrale Aufgabe. Sie unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf ihrem Weg zur wissenschaftlichen Selbstständigkeit und bietet ein Umfeld, das exzellente Forschung, interdisziplinären Austausch und akademische Freiheit miteinander verbindet.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Habilitationsverfahrens finden Sie in der Habilitationsordnung der Juristischen Fakultät. Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen das Dekanat gerne zur Verfügung.

Der Weg zur Habilitation


Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags beim Dekan der Juristischen Fakultät. Dem Antrag sind die nach der Habilitationsordnung erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere die Habilitationsschrift oder die als Habilitationsleistung eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten.

Die eingereichten Arbeiten werden von mehreren Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern begutachtet. Die Gutachterinnen und Gutachter prüfen insbesondere die wissenschaftliche Qualität, die Eigenständigkeit der Forschung sowie den Beitrag zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft.

Nach erfolgreicher Begutachtung folgt die mündliche Habilitationsleistung. Diese besteht regelmäßig aus einem wissenschaftlichen Vortrag mit anschließender Diskussion. Hierbei wird die Fähigkeit nachgewiesen, wissenschaftliche Fragestellungen überzeugend darzustellen und fachübergreifend zu erörtern.

Auf Grundlage der Gutachten sowie der mündlichen Leistungen entscheidet die Fakultät über den erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens.

Mit Abschluss des Verfahrens wird die Lehrbefugnis (venia legendi) für die entsprechenden rechtswissenschaftlichen Fächer verliehen. Die Habilitierten sind berechtigt, die Bezeichnung „Privatdozentin“ bzw. „Privatdozent“ zu führen.

Abgeschlossene Habilitationen