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Informationen zu Anmeldungen und Rücktritten


Eine Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nicht automatisch. Sie müssen sich zu den Studien- und Prüfungsleistungen selbstständig anmelden. Hier finden Sie Hinweise zu den erforderlichen Modularisierungen in eCampus.

Eine Anmeldung kann nur innerhalb der Fristen erfolgen. Die An- und Abmeldefristen sind Ausschlussfristen (§ 18 Abs. 2 S. 2 SPO 2023). Innerhalb der Anmeldefristen kann eine An- und Abmeldung jederzeit ohne Angabe von Gründen über eCampus erfolgen. Nach Ablauf der Abmeldefristen kann eine Abmeldung nur noch bei Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes erfolgen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SPO 2023).

Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen. Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch!) an krankmeldungen-jura@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte unverzüglich die schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung (ausreichend per Mail) und das ärztliche Befundattest zwingend im Original (Scan genügt nicht!) bei uns im Prüfungsamt ein!
 
Bei einer einen Zeitraum von mehreren Wochen umfasssenden Studien- oder Prüfungsleistung muss aus dem Befundattest hervorgehen, dass die benannten Befundtatsachen dazu führen, dass die Bearbeitung in einem überwiegenden Teil der Bearbeitungszeit nicht möglich war.