Eine Anleitung finden Sie in den Tutorials von IT.Services und hier im Handbuch Jura.
Um sich für die Zwischenprüfungsklausuren anmelden zu können, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen nach § 29 Abs. 2 S. 1 StuPrO vom 19.09.2023 (AB. Nr. 1603):
1. im Bürgerlichen Recht: drei bestandene Semesterabschlusstestate aus verschiedenen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Bürgerlichen Recht gemäß Satz 2 Buchstabe a;
[muss in eCampus dem Modul "Testate Bürgerliches Recht Zulassung Zwischenprüfung (SPO 2023)" zugeordnet werden!]
2. im Strafrecht: ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Strafrecht gemäß Satz 2 Buchstabe b sowie ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus einem der rechtsgeschichtlichen Grundlagenfächer gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2;
[müssen in eCampus den Modulen "Testate Strafrecht Zulassung Zwischenprüfung (SPO 2023)" und "Testate Rechtsgeschichtlicher Grundlagenschein Zulassung Zwischenprüfung (SPO 2023)" zugeordnet werden!]
3. im Öffentlichen Recht: zwei bestandene Semesterabschlusstestate aus verschiedenen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Öffentlichen Recht gemäß Satz 2 Buchstabe c.
[muss in eCampus dem Modul "Testate Öffentliches Recht Zulassung Zwischenprüfung (SPO 2023)." zugeordnet werden!]
Eine Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren erfolgt demnach in folgenden Schritten:
1. Bestehen der erforderlichen Testate
2. Modularisieren der erforderlichen Zulassungstestate (siehe oben)
3. Bestätigung der erstellten Module durch die Modulbeauftragten (Achtung: nach der Modularisierung ist es zwingend erforderlich, dass das von Ihnen erstellte Modul von einem Modulbeauftragten freigegeben wird; erst dann ist die Anmeldung zur Zwischenprüfungsklausur möglich!). Die Bestätigung der erstellten Module erfolgt regelmäßig innerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie die Modularisierung nicht erst kurz vor Ablauf der Anmeldefrist vornehmen, da es ansonsten zu einer Fristversäumnis kommen kann!).
4. Anmeldung über eCampus (Bitte vergewissern Sie sich nach dem Anmeldevorgang, ob die Anmeldung in "Meine Anmeldungen" zu finden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie die Anmeldung erneut vor. Bei Problemen werden Sie sich bitte an jura-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de).
Damit die Anmeldung zu den Aufsichtsarbeiten in den Klausurenkursen für Fortgeschrittene möglich ist, müssen die Voraussetzungen des § 35 Abs. 3 SPO 2023 vorliegen. Damit eCampus diese auch erkennt, muss:
Die Zwischenprüfungsklausur (des jeweiligen Rechtsgebiets der Aufsichtsarbeiten) in eCampus als bestanden eingetragen sein – eine Modularisierung ist nicht notwendig, allerdings auch nicht hinderlich
Das Modul Grundlagentestat Zulassung Aufsichtsarbeiten (SPO 2023) mit einem noch nicht verwendetes G-Testat abgeschlossen werden
Das Modul – je nach Rechtsgebiet der Aufsichtsarbeiten – Testate Bürgerliches Recht / Strafrecht / Öffentliches Recht Zulassung Aufsichtsarbeiten (SPO 2023) mit den noch nicht verwendetes P-Testaten abgeschlossen werden
Die Module müssen erst von einem Modulbeauftragten bestätigt werden. Erst dann erkennt eCampus diese. Die Bestätigung der erstellten Module erfolgt regelmäßig innerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie die Modularisierung nicht erst kurz vor Ablauf der Anmeldefrist vornehmen, da es ansonsten zu einer Fristversäumnis kommen kann!
Die Anmeldung erfolgt über eCampus!
Um sich für die Vorlesungsabschlussklausuren im Schwerpunktbereich anmelden zu können, beachten Sie bitte die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen StuPrO:
- StuPrO 2011: Zwischenprüfung
- StudPrO vom 19.09.2023: Zwischenprüfung und ein weiteres nicht verwendetes Grundlagentestat (dieses Grundlagentestat muss in eCampus dem Modul "Grundlagentestat Zulassung SPB" zugeordnet werden!).
Im Rahmen der Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren in eCampus kann es in zwei Fällen zu Anmeldeproblemen kommen:
1. Manuell nacherfasste Leistungen / Module (häufiger Fall: Duplizierung der Leistung "Kriminologie I" im Grundlagenfach nach Wahl; Anerkennung von Leistungen nach Studienortswechsel / Quereinstieg)
In diesem Fall kann die Prüfungsautomatik in eCampus die Zwischenprüfung nicht erkennen. Schreiben Sie uns bitte an jura-pruefungsamt@rub.de unter Angabe Ihrer Matrikelnr. eine Mail, wir werden die Zwischenprüfung in eCampus dann entsprechend freigeben.
2. Dritte Vorlesungsabschlussklausur im Erstversuch / erste Vorlesungsabschlussklausur im Wiederholungsversuch
eCampus erkennt nicht, ob nach der Anfertigung von zwei Vorlesungsabschlussklausren die erneute Prüfungsanmeldung zur dritten Vorlesungsabschlussklausur im Erstversuch oder zur ersten Vorlesungsabschlussklausur im Wiederholungsversuch erfolgen soll.
In diesem Fall schreiben Sie uns bitte an jura-pruefungsamt@rub.de unter Angabe Ihrer Matrikelnr., der Angabe der Prüfung und der Angabe, ob es sich um die dritte Vorlesungsabschlussklausur im Erstversuch oder aber die erste Vorlesungsabschlussklausur im Wiederholungsversuch handelt, eine Mail. Wir werden die Prüfungsanmeldung dann für Sie entsprechend durchführen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich innerhalb der Anmeldefrist mittels Antrag beim Prüfungsamt (der Antrag ist ausschließlich an pruefungsanmeldung-jura@ruhr-uni-bochum.de zu richten).
Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen StuPrO:
- StuPrO 2011: Zwischenprüfung, erfolgreiche Teilnahme an je einem Klausurenkurs für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht und ein weiterer Grundlagenschein gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 StuPrO 2011
- StudPrO vom 19.09.2023: Zwischenprüfung und ein weiteres nicht verwendetes Grundlagentestat (dieses Grundlagentestat muss in eCampus dem Modul "Grundlagentestat Zulassung SPB" zugeordnet werden! Die Modularisierung muss bei Einreichung des Antrages vorliegen!)