Letzte Änderung: 19. Januar 2024

Befristeter Teilzugang im Rahmen der Seminararbeit

Vom 23.07.2021 bis zum 20.08.2021 ist für Studierende der Juristischen Fakultät, die ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich schreiben, ein Befristeter Teilzugang zu den Räumen der GD-Bibliothek möglich.

Teil der Ersten Juristischen Prüfung sind universitäre Prüfungen im Schwerpunkbereichsstudium; zu diesen zählt die Teilnahme an einem Seminar samt Anfertigung einer Seminararbeit. Da diese wissenschaftlichen Maßstäben genügen muss, kann sie nur verfasst werden, wenn den Studierenden Zugang zu den Beständen des Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminars (ZRS) in den Räumen der GD-Bibliothek gewährt wird. Nach Maßgabe der jeweils geltenden Corona-Vorschriften und Hygienebestimmungen, dieses Konzepts und der auf der Webseite des ZRS kurzfristig bekannt gegebenen Änderungen ist ein Zugang befristet allen Studierenden der Juristischen Fakultät gewährt, die sich für das SS 2021 zu einem Seminar im Schwerpunktbereichsstudium angemeldet haben. Das Konzept bezieht sich ausschließlich auf diese Studierenden.

A. Öffnungszeiten

montags        08.00 – 22.00 Uhr

mittwochs     08.00 – 22.00 Uhr

freitags          08.00 – 11.45 Uhr

samstags       08.00 – 17.00 Uhr

B. Erstellung von ZRS-Ausweisen

Der Zugang zu den Räumen der GD-Bibliothek und die Nutzung der befristet erweiterten Ausleihmöglichkeiten des ZRS setzt voraus, dass die Studierenden über einen Seminarausweis verfügen. Sofern einzelne Studierende noch keinen ZRS-Ausweis haben, kann dieser Vorort ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Ausweises ist Folgendes vorzulegen:

  • eine Studienbescheinigung,
  • der Studierendenausweis,
  • die vollständige Anschrift.

C. Zugang zu und Aufenthalt in der GD-Bibliothek

I. Arbeitsplatz

Den Studierenden wird ein individueller Arbeitsplatz zugewiesen. Die Platzzuweisung erfolgt anhand der Teilnehmerliste des Prüfungsamtes. Jeder Studierende darf ausschließlich an seinem/ihrem Arbeitsplatz Platz nehmen. Die einschlägigen Verhaltensregeln und Hinweise auf Hygienevorschriften liegen auf den Plätzen aus.

 

II. Zugangskontrolle

  • Eingangsbereich vor der GD-Bibliothek müssen die Studierenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dort befinden sich Abstandsmarkierungen, die bei Bildung einer Warteschlange unbedingt einzuhalten sind.
  • Die Zugangsberechtigung wird einmalig anhand der Anmeldungsliste des Prüfungsamtes überprüft. Der ZRS-Ausweis erhält daraufhin einen besonderen Stempel.
  • Der Zutritt zur GD Bibliothek ist nur mit dem gültigen, besonders gestempelten Seminarausweis und einem Lichtbildausweis (Personal- oder Studierendenausweis) möglich. Die Ausweise sind durch das Fenster neben dem Eingang zum ZRS vorzuzeigen.
  • Die Anwesenheit wird täglich durch die Mitarbeiter*innen des ZRS in eine Tabelle eingetragen, aus der sich auch die jeweiligen Kontaktdaten des/der Studierenden ergeben.

 

III. Verhalten in der Bibliothek

  • Studierende dürfen nur die Plätze einnehmen, die ihnen zugewiesen wurden.
  • Die coronabedingten Verhaltensmaßnahmen und Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere auch die Abstandsregelungen und die Bestimmungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Alle entsprechenden und aktuellen Informationen dazu werden regelmäßig auf den Webseiten des ZRS bekannt gegeben.
  • Den Anweisungen der ZRS-Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten.
  • Im Eingangsbereich besteht die Möglichkeit die Hände zu desinfizieren.

D. Übernacht- und Wochenendausleihe

  • Die Mitnahme von Büchern im Rahmen der Übernacht- und Wochenendausleihe ist montags und mittwochs ab 16.00 Uhr sowie freitags und samstags ab 9.00 Uhr möglich.  
  • Es dürfen pro Person maximal fünf Werke ausgeliehen werden; sie müssen am jeweils folgenden Öffnungstag bis 10.00 Uhr zurückgegeben werden. Für die Ausleihe am Freitag ist die Rückgabe erst montags notwendig.