

Vom 23.07.2021 bis zum 20.08.2021 ist für Studierende der Juristischen Fakultät, die ihre Seminararbeit im Schwerpunktbereich schreiben, ein Befristeter Teilzugang zu den Räumen der GD-Bibliothek möglich.
Teil der Ersten Juristischen Prüfung sind universitäre Prüfungen im Schwerpunkbereichsstudium; zu diesen zählt die Teilnahme an einem Seminar samt Anfertigung einer Seminararbeit. Da diese wissenschaftlichen Maßstäben genügen muss, kann sie nur verfasst werden, wenn den Studierenden Zugang zu den Beständen des Zentralen Rechtswissenschaftlichen Seminars (ZRS) in den Räumen der GD-Bibliothek gewährt wird. Nach Maßgabe der jeweils geltenden Corona-Vorschriften und Hygienebestimmungen, dieses Konzepts und der auf der Webseite des ZRS kurzfristig bekannt gegebenen Änderungen ist ein Zugang befristet allen Studierenden der Juristischen Fakultät gewährt, die sich für das SS 2021 zu einem Seminar im Schwerpunktbereichsstudium angemeldet haben. Das Konzept bezieht sich ausschließlich auf diese Studierenden.
montags 08.00 – 22.00 Uhr
mittwochs 08.00 – 22.00 Uhr
freitags 08.00 – 11.45 Uhr
samstags 08.00 – 17.00 Uhr
Der Zugang zu den Räumen der GD-Bibliothek und die Nutzung der befristet erweiterten Ausleihmöglichkeiten des ZRS setzt voraus, dass die Studierenden über einen Seminarausweis verfügen. Sofern einzelne Studierende noch keinen ZRS-Ausweis haben, kann dieser Vorort ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Ausweises ist Folgendes vorzulegen:
I. Arbeitsplatz
Den Studierenden wird ein individueller Arbeitsplatz zugewiesen. Die Platzzuweisung erfolgt anhand der Teilnehmerliste des Prüfungsamtes. Jeder Studierende darf ausschließlich an seinem/ihrem Arbeitsplatz Platz nehmen. Die einschlägigen Verhaltensregeln und Hinweise auf Hygienevorschriften liegen auf den Plätzen aus.
II. Zugangskontrolle
III. Verhalten in der Bibliothek