Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Arbeitsgemeinschaften.
Arbeitsgemeinschaften im Sommersemester 2026
Welche Arbeitsgemeinschaften angeboten werden, können Sie der Planung im Vorlesungsverzeichnis entnehmen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Sie gelangen in den passenden Moodle-Kurs, indem Sie in den Basisdaten der Lehrveranstaltung auf den "Link zu Moodle-Kurs" gehen.
Studierende im zweiten Fachsemester (also Studienanfänger*innen aus dem Wintersemester 2025/2026) orientieren sich bitte im Vorlesungsverzeichnis an den Gruppenzuordnungen (Gruppe entspricht der Mentorengruppe aus dem Wintersemester 2025/2026).
Wenn Sie Arbeitsgemeinschaften aus dem ersten Fachsemester wiederholen möchten, kommen folgende Arbeitsgemeinschaften in Betracht:
- Grundlehren des Bürgerlichen Recht I (BGB Allgemeiner Teil):
- Staatsrecht I (Grundrechte):
- Strafecht Allgemeiner Teil:
Studierende im dritten oder höheren Fachsemester können fachsemesterzugeordnete Arbeitsgemeinschaften ohne weitere Voraussetzungen besuchen.
I. Strafrecht Besonderer Teil (Nichtvermögensdelikte):
III. Schuldrecht Besonderer Teil II / Sachenrecht II:
Wenn Sie Arbeitsgemeinschaften aus dem zweiten Fachsemester erneut besuchen (wiederholen) möchten, kommen folgende Arbeitsgemeinschaften in Betracht:
- Grundlehren des Bürgerlichen Rechts II (Schuldrecht Allgemeiner Teil):
- Staatsrecht II (Staatsorganisationsrecht):