Das Recht der vertragsärztlichen Bedarfsplanung ist durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG – vom 22.12.2011, BGBl. I, S. 2983) grundlegend reformiert worden. Eine Übersicht über die wesentlichen Gesetzesänderungen enthält der Beitrag “Die Neuordnung des Bedarfsplanungsrechts durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz” (von Markus Kaltenborn und Jessica Völger) in der Zeitschrift “Gesundheitsrecht” (GesR 2012, 129-135), eine aktuelle Kommentierung der §§ 99-105 SGB V findet sich in dem von Ulrich Becker und Thorsten Kingreen herausgegebenen Kommentar zum SGB V im Beck-Verlag.
Aktuelle Informationen zur neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie (Ärzte) finden Sie hier.