Das Kartellvergaberecht findet im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung vor allem beim Abschluss sog. Selektivverträge Anwendung. Welche Versorgungsbereiche im Einzelnen von der Ausschreibungspflicht erfasst werden, ist Gegenstand des Beitrags “Der kartellvergaberechtliche Auftragsbegriff im Vertragswettbewerb des SGB V” (erschienen in der Zeitschrift Gesundheitsrecht – GesR 2011, S. 1-8).
Die Reichweite des Kartellvergaberechts wird in der sozialrechtlichen Rechtsprechung und Literatur 9783832971908insbesondere im Hinblick auf die Versorgung mit Medikamenten kontrovers diskutiert. Die insoweit aufgeworfenen Streitfragen und die neuere gesetzliche Entwicklung sind Gegenstand der Dissertation von Joachim Mandl zum Thema “Rabattverträge über patent-geschützte Arzneimittel” (erschienen 2012 im Nomos-Verlag)
Vergaberechtliche Fragen der Krankenhausversorgung werden in dem von Katharina Weiner und Markus Kaltenborn verfassten Beitrag “Beschaffungsfragen und Public Private Partnership im Krankenhauswesen” behandelt (erschienen im von Stefan Huster und Markus Kaltenborn herausgegebenen Handbuch Krankenhausrecht).
Eine die einzelnen Versicherungszweige übergreifende Analyse des Sozialvergaberechts ist 2015 unter dem Titel “Vergaberecht und mitgliedstaatliches Sozialrecht” erscheinen in dem von Monika Schlachter und Michael Heinig herausgegebenen Bd. 7 der Enzyklopädie des Europarechts.