Der Begriff „Law & Development“ (L&D) steht für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen der Entwicklungspolitik. Bereits seit längerem befassen sich Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler mit der Frage, welche Bedeutung dem Öffentlichen Recht und dem Privatrecht im Rahmen ökonomischer Entwicklungsprozesse zukommt; ebenso wird in diesem Zusammenhang der Beitrag des Völkerrechts und des transnationalen Rechts zur Gestaltung der Nord-Süd-Beziehungen untersucht (siehe hierzu auch den Überblick in dem 2014 erschienenen Sammelband “Entwicklung und Recht”; zur Entwicklungsgeschichte der L&D-Bewegung siehe außerdem David M. Trubek / Alvaro Santos (Hrsg.), “The New Law and Economic Development. A Critical Appraisal”, Cambridge University Press 2006, Besprechung in VRÜ 2008/3, S. 419 ff.).
Einige der Themengebiete, die sich dem Forschungsfeld „Law & Development“ zuordnen lassen, stehen auch im Zentrum der wissenschaftlichen Arbeit am Lehrstuhl – insbesondere der Schutz der sozialen Menschenrechte in den Entwicklungsländern (Soziale Sicherung, Entwicklung der Sozialrechts- und Gesundheitssysteme, Sozialstandards im Rahmen globaler Produktionsketten), darüber hinaus aber auch das Organisationsrecht der Entwicklungszusammenarbeit, die Korruptionsbekämpfung und das Entwicklungsvölkerrecht.
Die Kooperation mit anderen Wissenschaftler/innen, die sich mit “Law and Development”-Fragen befassen, erfolgt über den Arbeitskreis für Überseeische Verfassungsvergleichung (AÜV) und über das Law and Development Research Network (LDRN).