Entwicklungspolitische Fragestellungen weisen in vielfacher Hinsicht Bezüge sowohl zum Völker- und Europarecht als auch zum nationalen Recht auf. Über lange Zeit hinweg wurde die Rolle des Rechts unter dem Label »Law and Development« (L&D) als Funktion der Entwicklungspolitik beschrieben. Das Recht wurde dabei wiederum in Abhängigkeit von der Entwicklungsökonomie gesehen. Demgegenüber werden in dem Band “Entwicklung und Recht. Eine systematische Einführung” (2014, hrsgg. von Philipp Dann, Stefan Kadelbach und Markus Kaltenborn) die Akzente verschoben: Der Band erschließt das Themenfeld Entwicklung als eigenständiges Rechtsgebiet. In handbuchartiger Form werden die verschiedenen Ebenen und Politikfelder, auf denen Entwicklungspolitik betrieben wird, systematisch in ihrer rechtlichen Normativität erfasst.
In einem ersten, allgemeinen Teil werden mit Beiträgen zur Ideengeschichte und zum rechtlichen Gehalt von Entwicklung die Grundlagen gelegt. Der zweite Teil behandelt einzelne Sachbereiche wie Handel, Rohstoffe, geistiges Eigentum, Investitionen, Schulden, Migration, Umwelt und soziale Sicherung sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Staat und Regierung in den Ländern, in denen Entwicklung stattfindet, im Hinblick auf fragile Staatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Governance, Korruption und die Problematik von Rechtstransfers. Der dritte Teil widmet sich den Ebenen der Entwicklungsverwaltung (Staat, Europäische Union, internationale Organisationen) und ihrer Koordination.