Viele Infektionskrankheiten lassen sich nur durch eine enge Zusammenarbeit der betroffenen Staaten wirksam bekämpfen. Die Rechtsgrundlagen der internationalen Kooperation auf diesem Gebiet der Gesundheitspolitik, insbesondere die einschlägigen Regularien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden in dem Kapitel “Völkerrechtliche Grundlagen des Infektionsschutzrechts” des von Stefan Huster und Thorsten Kingreen herausgegebenen Handbuchs Infektionsschutzrecht vorgestellt (zusammen mit Laura Kreft).
In der Corona-Krise ist eines der zentralen Probleme die globale Verteilung der Impfstoffe. Mit der COVAX-Intiative sind auf internationaler Ebene die institutionellen Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass auch ärmere Staaten einen fairen Zugang zu COVID-19-Impfstoffen erhalten. Über die menschenrechtlichen Hintergründe des Themas informiert der Beitrag “Globale Verantwortung in der Pandemie” (zusammen mit Marion Lieser, Oxfam Blog). Eine Übersicht zur internationalen Impfstoffkampagne und eine Bewertung insbesondere auch der in der Welthandelsorganisation geforderten Aussetzung des Patentschutzes auf COVID-19-Impfstoffe (“waiver”) findet sich in dem Aufsatz “Internationale Impfsolidarität oder Impfnationalismus? – Chronologie und rechtliche Einordnung der Maßnahmen zur globalen Verteilung von Impfstoffen in der COVID-19-Pandemie” (zusammen mit Anna Büscher, in: VSSAR 2022, S. 45-68).
Trotz seiner weitreichenden politischen Bedeutung hat das globale Gesundheitsrecht im Deutschland bislang nur wenig Beachtung gefunden. Der Beitrag “Globales Gesundheitsrecht” (zusammen mit Daniela Tröppner, in: JZ 2017, S. 745-754) gibt einen Überblick über die Rechtsquellen und Institutionen dieses Rechtsgebiets und beschreibt die Verbindungslinien zu anderen völkerrechtlichen Teilsystemen wie dem Menschenrechtsschutz, dem Wirtschafts- und dem Entwicklungsvölkerrecht. Vorgestellt werden auch neuere Überlegungen zu einer stärkeren Systematisierung des globalen Gesundheitsrechts auf der Grundlage einer Global Health Framework Convention.
Die globale Gesundheitspolitik wird heute nicht mehr nur von Internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltbank gestaltet, sondern zunehmend auch durch die Beteiligung internationaler Nichtregierungsorganisationen, philanthropischer Stiftungen und transnationaler Unternehmen geprägt. Diese Akteure arbeiten oftmals auch auf institutioneller Ebene in Form von Public Private Partnerships (PPPs) zusammen; bekannte Beispiele sind der Global Fund to Fight AIDS, Tuberculosis and Malaria und die Global Alliance for Vaccines and Immunisation (GAVI). Solche globalen Gesundheitspartnerschaften sind – wie auch Internationale Organisationen – zumindest indirekt über die an ihnen beteiligten Regierungen zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Das bedeutet vor allem, dass sie die für das Recht auf Gesundheit entwickelten globalen Standards beachten und generell auch die Anforderungen an eine rechtebasierte Entwicklungspolitik einhalten müssen. Der Beitrag “Public Private Partnerships als Akteure des globalen Gesundheitsrechts” (zusammen mit Nina‐Annette Reit‐Born, in: Archiv des Völkerrechts [AVR] 57 (2019), S. 53-82) zeigt auf, welche Vorkehrungen in globalen Gesundheitspartnerschaften getroffen werden, damit die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet bleibt.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 den Inhalt des Rechts auf Gesundheit präzisiert. Die wichtigsten Herausforderungen, die mit der Umsetzung dieses Menschenrechts verbunden sind, wurden zudem in mehreren wichtigen internationalen politischen Initiativen und globalen Partnerschaften aufgegriffen. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung leistet nun einen wichtigen Beitrag zur Konkretisierung des Rechts auf Gesundheit, da sie die internationale Gemeinschaft ausdrücklich zur Umsetzung einer universellen Gesundheitsversorgung (universal health coverage) verpflichtet. Die extraterritorialen Verpflichtungen, die sich aus dem Recht auf Gesundheit ergeben, werden ebenfalls in der Agenda 2030 angesprochen. In dem Beitrag “The Human Rights Framework for Establishing Social Protection Floors and Extending Health Coverage” (in: Markus Kaltenborn / Markus Krajewski / Heike Kuhn [Hrsg.], Sustainable Development Goals and Human Rights, Springer, Berlin / Heidelberg 2020, S. 29-51) werden die völkerrechtlichen Grundlagen erörtert, die für die universelle Gesundheitsversorgung auf globaler Ebene maßgeblich sind.