Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt ein bemerkenswertes Novum in der deutschen Gesetzeslandschaft dar: Erstmalig werden Unternehmen verpflichtet, in ihren globalen Wertschöpfungsketten konkrete menschen- und umweltrechtliche Anforderungen einzuhalten. Außerdem ist auf EU-Ebene die Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie in Kraft getreten, die die Grundlage für europarechtliche Mindeststandards im Lieferkettenrecht bildet.
Publikationen:
- Zwischen Entlastung und Entkernung – Wie die EU beim Lieferkettenrecht ihre eigenen Werte riskiert (zusammen mit Ricarda Rahn), Verfassungsblog vom 22.10.2025
- Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht – Kommentar zum LkSG (hrsgg. zusammen mit Markus Krajewski, Giesela Rühl und Miriam Saage-Maaß), Beck, München 2023. http://www.beck-shop.de
- Menschenrechtliche Anforderungen an Unternehmen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, in: Michael Nietsch (Hrsg.), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nomos, Baden-Baden, 2023, S. 13-30. http://www.beck-shop.de
- Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der globalen Lieferkette, Verfassungsblog vom 7.6.2020
Weitere Informationen zum LkSG und zum Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie: