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Soziale Rechte von Minderheiten

In Zeiten zunehmender globaler Herausforderungen (Klimawandel, bewaffnete Konflikte, internationale und interne Migration) geraten diejenigen Menschen, die in den Ländern des Globalen Südens zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen gehören, unter erheblichen Druck. Im Anwendungsbereich sozialer Menschenrechte (u.a. der Rechte auf Gesundheit und soziale Sicherheit), bei deren Umsetzung den Regierungen völkerrechtlich ein größerer Spielraum eingeräumt wird als bei den politischen Rechten, kann es dabei leicht zu ungerechtfertigten Einschränkungen kommen. Menschen, die nicht nur zu den schwächsten Gruppen der Gesellschaft im Allgemeinen gehören (z.B. Kinder und Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Migrant*innen), sondern darüber hinaus auch einer ethnischen oder religiösen Minderheit angehören, sind potenziell besonders stark von Rechtsverletzungen betroffen. In vielen Ländern werden Minderheiten von den öffentlichen Institutionen nicht ausreichend unterstützt und geschützt – sie sind nicht nur mit Einschränkungen im politischen und kulturellen Bereich konfrontiert, sondern werden häufig auch aufgrund gesellschaftlicher Diskriminierung sozial benachteiligt. Menschen, die besonders schutzbedürftigen Gruppen und gleichzeitig einer Minderheit angehören, müssen daher aus mehreren Gründen befürchten, dass ihre sozialen Rechte nicht ausreichend geschützt sind. Es handelt sich hierbei um eine Form der intersektionalen Diskriminierung.

Im Rahmen eines seit April 2024 laufenden Forschungsprojekts wird untersucht, welche Vorkehrungen die Regierungen, aber auch internationale Institutionen treffen, um diesem spezifischen Diskriminierungsrisiko angemessen zu begegnen. Die insoweit relevanten Rechtsnormen auf globaler Ebene sind vor allem der UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die UN-Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Darüber hinaus ist auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen (insbesondere SDG 10.2). Auf nationaler Ebene stellt sich die Frage, ob das Verfassungs- und Gesetzesrecht sowie die von den Regierungen verabschiedeten politischen Strategien diesen besonderen menschenrechtlichen Anforderungen, die in Bezug auf die intersektionale Diskriminierung von Minderheiten bestehen, gerecht werden.

 

Projektmitarbeiterin: Jasmin Dogu

 

Veröffentlichungen:

“Anti-poverty legislation for particularly vulnerable groups – the example of indigenous peoples and minorities“, in: Politics and Governance (open access journal), vol. 14 (2026), Article 11239. 

Interview: “Between persecution and resilience — interview with Jasmin Doğu, researcher at Ruhr University Bochum in Germany“, in: opinioiuris.it vom 1. Juni 2026

Veranstaltungen:

Podiumsdiskussion zum Schutz der Jesid*innen vor einer Abschiebung in den Irak, am 22.1.2026, um 18.00, im Fritz Bauer Forum, Bochum